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Heute schon an morgen denken! Vortrag zur Vorsorgevollmacht
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Schnell kann es passieren, einmal auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Mit einer Vorsorgevollmacht können ein oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmt werden, um im Verhinderungsfall die eigenen Angelegenheiten regeln zu können.
Zu Wissenswertem rund um das Thema Vorsorge lud Gudrun Roth von der Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach kürzlich in das Rathaus der Stadt ein. Über 50 Gäste waren der Einladung gefolgt.
Frank Klöckner, Sachgebietsleiter Beratungsdienste des Gesundheitsamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein, referierte über die Vorsorgevollmacht, die rechtliche Betreuung, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und das Ehegattenvertretungsrecht. Auch die Reform des Betreuungsrechts thematisierte er, welche die komplette Umgestaltung der gesetzlichen Grundlagen zur Folge hat.
Gerne beantwortete er die zahlreichen Fragen der interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer, die auch von den ausgelegten Informationsmaterialien rege Gebrauch machten.