Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Bauberatung
Kreis Siegen-Wittgenstein als Ansprechpartner
- Die Bauberatung führt der Kreis Siegen-Wittgenstein in seiner Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde durch. Zuständig ist das Amt für Bauen und Immissionsschutz im Kreishaus in der Koblenzer Straße 73 in 57072 Siegen.
Die planungsrechtliche Prüfung und Beratung erfolgt durch:
Christoph Schütz, Telefon 0271 / 333-1918,
E-Mail: c.schuetz@siegen-wittgenstein.de
Die bauordnungsrechtliche Prüfung und Beratung erfolgt durch:
Monika Meyer, Telefon 0271 / 333-1927,
E-Mail: m.meyer@siegen-wittgenstein.de
- Bei der Stadt Hilchenbach kann grundsätzlich eine planungsrechtliche Prüfung erfolgen, ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und / oder einer Gestaltungssatzung liegt.
Übersichtspläne der einzelnen Stadtteile, aus denen hervorgeht, ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt sowie die einzelnen Bebauungspläne selber, können auf der Homepage der Stadt Hilchenbach in der Rubrik Bauen & Wohnen - „Bebauungsplanung - Bebauungspläne“ eingesehen werden.
Die erforderlichen Formulare für einen Bauantrag finden Sie im Internet unter: www.siegen-wittgenstein.de – Stichwort „Bauanträge“.
- Für einen Bauantrag benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Diesen erhalten Sie beim Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformationen des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Eine schriftliche Anforderung kann im Internet unterwww.siegen-wittgenstein.de unter dem Stichwort „Katasterauskunft“ heruntergeladen werden.
Amtliche Lagepläne können auch durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellt werden.
Für eine erste Übersicht können Sie Lagepläne und weiteres Kartenmaterial im Internet unter folgenden Links einsehen:
https://www.siegen-wittgenstein.de – Stichwortsuche: Geoportal
https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
Die hier zur Verfügung gestellten Karten sind keine amtlichen Lagepläne.
- Das Baulastenverzeichnis wird vom Kreis Siegen-Wittgenstein geführt.
Auskünfte erteilt
Tanja Klappert, Telefon 0271 / 333-1931,
E-Mail: t.klappert@siegen-wittgenstein.de
- Die Prüfung, ob ein Grundstück an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen ist, erfolgt durch die Stadtwerke.
Auskünfte zur Wasserversorgung erteilt
Marlies Schaffrath, Telefon 02733 / 288-176,
E-Mail: m.schaffrath@hilchenbach.de
Auskünfte zur Abwasserentsorgung erteilt
Heiner Wetz, Telefon 02733 / 288-173,
E-Mail: h.wetz@hilchenbach.de
Die Stadtwerke finden Sie im Kirchweg 17, neben den Klimawelten.
- Bei Fragen der straßenmäßigen Erschließung stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Maximilian Taplick, Telefon 02733 / 288-151,
E-Mail: m.taplick@hilchenbach.de
Tom Heidel, Telefon 02733 / 288-152,
E-Mail: t.heidel@hilchenbach.de
- Sollte ein Grundstück in der Nähe eines Gewässers liegen bzw. verläuft ein Gewässer durch das Grundstück erteilt folgende Mitarbeiterin Auskünfte:
Olimpia Groth, Telefon 02733 / 288-153,
E-Mail: o.groth@hilchenbach.de
- Bei Fragen zum Denkmalschutz wenden Sie sich bitte an:
Sebastian Lemoine, Telefon 02733 / 288-158,
E-Mail: s.lemoine@hilchenbach.de
- Auskünfte über den Verkauf von städtischen Baugrundstücken sowie zu Erschließungsbeiträgen erhalten Sie bei:
Christine Bülow, Telefon 02733 / 288-242,
E-Mail: c.buelow@hilchenbach.de und
Günter Dittmann, Telefon 02733 / 288-245,
E-Mail: g.dittmann@hilchenbach.de
Erläuterungen sind im Internet wie folgt einsehbar: https://www.hilchenbach.de/Bauen-Wohnen/Immobilien
- Tipps zum Energiesparen und zu entsprechenden Fördermöglichkeiten bietet die Stadt Hilchenbach durch den zertifizierten Energieberater :
Oliver Fischer an, erreichbar unter: Tel.-Nr.: 02733 / 288-155 /
E-Mail: o.fischer@hilchenbach.de.
- Die übrigen Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung führen die jeweiligen Träger durch.
Für die Strom- und Gasversorgung ist zuständig:
Westnetz - https://iam.westnetz.de/fuer-bauherren
Für die Versorgung mit Telekommunikationseinrichtungen ist zuständig:
Telekom - https://www.telekom.de/hilfe/bauherren
- Grundstückswerte werden durch den Gutachterausschuss im Kreis Siegen-Wittgenstein ermittelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Herrn Bommer, Telefon 0271 / 333-1551,
E-Mail: r.bommer@siegen-wittgenstein.de
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter folgendem Link einsehbar: https://www.boris.nrw.de
Fragen zur Einfriedung des Grundstücks und zur Bepflanzung an der Grundstücksgrenze regelt das Nachbarrechtsgesetz.
Das Justizministerium NRW hat eine Broschüre herausgegeben, welche unter „Dokumente“ heruntergeladen werden kann.