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Lärmaktionsplanung für die Stadt Hilchenbach

Bekanntmachung über die Lärmaktionsplanung der Runde 4 für die Stadt Hilchenbach
Ratsbeschluss gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom 26. Juni 2024

Beschluss
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Hilchenbach beschließt die vierte Runde der Lärmaktionsplanung als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zurzeit gültigen Fassung
- Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) vom 25. Juni 2002
- § 47 a bis f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 24. Mai 2005 in der zurzeit gültigen Fassung
- Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV vom 6. März 2006 in der zurzeit gültigen Fassung
- Runderlass Nordrhein-Westfalen zur Lärmaktionsplanung 2008
- §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung
- Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zurzeit gültigen Fassung
Durch Lärmaktionspläne gemäß § 47d BImSchG soll insbesondere eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche, darüber hinaus aber auch ein Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms erreicht werden. Dazu sollen die Städte und Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die Lärmkarten, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt und im Internet über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaermkartierung.nrw.de veröffentlicht hat.
Im Rahmen der vierten Runde der Lärmaktionsplanung ist für die Stadt Hilchenbach die Untersuchung für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr erforderlich. Betroffen ist der Bereich entlang der Bundesstraße B 508 vom Ortseingang in Dahlbruch bis zum Kreisverkehr in Hilchenbach sowie entlang der Landesstraße L 728 – Rothenberger Straße, ausgehend vom Kreisverkehr bis auf die Höhe des Rathauses.Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2024 gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB die vierte Runde der Lärmaktionsplanung als sonstige städtebauliche Planung beschlossen.

Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung liegen im Rathaus Markt 13, 57271 Hilchenbach während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können Ansprüche auf Lärmsanierung direkt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erheben. Diese Anträge werden nach entsprechender Über-prüfung auf Grundlage der geltenden Bestimmungen als Einzelfallentscheidung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW bearbeitet. Informationen sind im Internet unter folgendem Link einsehbar: https://www.strassen.nrw.de/de/laermschutz.html

Kontaktdaten:
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Südwestfalen
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen-Dreis-Tiefenbach
Telefon: 0271/33720
E-Mail: kontakt.rnl.sw@strassen.nrw.de
Die Lärmkarten stehen im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de zur Verfügung. Hier erhalten Interessierte auch Auskünfte zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen.


Hilchenbach, 18. Juli 2024
Der Bürgermeister
Kaioglidis



Rückblick

3. Stufe der Lärmaktionsplanung beschlossen

Durch Lärmaktionspläne gemäß § 47d BImSchG soll insbesondere eine Lärmminderung für besonders belastete Bereiche, darüber hinaus aber auch ein Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms erreicht werden. Dazu sollen die Städte und Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die Lärmkarten, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt und im Internet über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht hat.

Für die Stadt Hilchenbach ist eine Planung nur für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erforderlich. Betroffen ist der Bereich entlang der Bundesstraße B 508 vom Ortseingang in Dahlbruch bis zum Kreisverkehr in Hilchenbach sowie der Bereich der Landesstraße L 728, Rothenberger Straße, vom Kreisverkehr bis zum Ortsausgang von Hilchenbach.

Das Gebiet ist aus der nachfolgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich.

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 den Beschluss über die Lärmaktionsplanung Stufe 3 als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Den Textteil und die Übersichtskarten zur Lärmaktionsplanung der Stufe 3 können Sie sich einfach in der Randspalte rechts unter "Dokumente" herunterladen. Die Lärmkarten Straßenverkehr nachts und Straßenverkehr 24h finden Sie in umfassender Darstellung unter www.umgebungslaerm.nrw.de.

Antragsrecht für betroffene Bevölkerung

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können Ansprüche auf Lärmsanierung beim Landesbetrieb Straßenbau NRW erheben. Diese Anträge werden nach entsprechender Überprüfung auf Grundlage der geltenden Bestimmungen als Einzelfallentscheidung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW bearbeitet.

Auskünfte zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter  www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme/index.php. Anträge auf Lärmsanierung können von den Betroffenen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt werden (www.strassen.nrw.de/umwelt/laermschutz.html).

Stufe 2: Weiterhin in Hilchenbach nur Bundesstraße B 508 teilweise betroffen

Im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ist für die Stadt Hilchenbach nur die Untersuchung für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erforderlich. Betroffen ist der Bereich entlang der Bundesstraße B 508 vom Ortseingang in Dahlbruch bis zum Abzweig der Rothenberger Straße in Hilchenbach.

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2013 gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung als sonstige städtebauliche Planung beschlossen. Der Entwurf der Lärmaktionsplanung lag zuvor vom 7. August 2013 bis zum 6. September 2013 öffentlich aus und konnte in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Hilchenbach eingesehen werden.

Stufe 1: Nur ein kleiner Teibereich der Bundesstraße B 508 erfordert Lärmaktionsplanung

Für das Gebiet der Stadt Hilchenbach wurde in der Stufe 1 (Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr) eine einzige Hauptlärmquelle ermittelt: der Bereich an der Bundesstraße B 508 zwischen dem Ortseingang in Dahlbruch und der Abzweigung der Landesstraße L 728 im nächsten Stadtteil Allenbach. Für die Stadt Hilchenbach ist erfreulicherweise eine Planung nur für diesen Teil erforderlich. 

Der Entwurf dazu lag vom 29. Dezember 2008 bis zum 6. Februar 2009 aus, damit die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionsplanung mitwirken konnte.  Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der beteiligten Behörden abgewogen und gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung als sonstige städtebauliche Planung beschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen im Internet:

17.04.2018