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Friedhöfe in der Stadt Hilchenbach

Neue Angebote und Trend zur Urnenbeisetzung auf den Friedhöfen im Stadtgebiet

Im Stadtgebiet von Hilchenbach befinden sich zurzeit 12 Friedhöfe in Trägerschaft der Stadt Hilchenbach. Davon werden alle von der Stadtverwaltung selbst betrieben ‑ bis auf einen. Dort bietet die Firma RuheForst GmbH Urnenbeisetzungen in der natürlichen Umgebung eines Hilchenbacher Waldgebietes an.

Hilchenbach bietet zahlreiche Alternativen für Bestattungen

Auf den traditionellen 11 städtischen Friedhöfen sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Dabei bietet die Stadt Hilchenbach unterschiedliche Formen an. Im Einzelnen kann je nach Friedhof zwischen Reihengrabstätten, Reihengrabstätten als Wiesengräber, anonymen Grabstätten für Erdbestattungen, Wahlgrabstätten, Wiesenwahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnengrabstätten als Wiesengräber, Urneneinzelgräbern, anonymen Grabstätten für Urnenbestattungen, Urnenparkbestattungen auf dem „Alten Friedhof“ Hilchenbach bis hin zur Verstreuung der Totenasche, die aber nur auf dem Friedhof in Dahlbruch möglich ist, gewählt werden.

Festzustellen war Im vergangenen Jahr eine deutliche Zunahme der Urnenbestattungen, die mittlerweile fast zwei Drittel ausmachen. In 2017 sind auf den Hilchenbacher Friedhöfen insgesamt 129 Beisetzungen durchgeführt worden. Davon sind 47 als Sargbestattung erfolgt und 82 als Urnenbestattung.

Das Angebot der pflegefreien Grabstätten ist in den letzten Jahren erweitert worden und wird von den Bürgerinnen und Bürgern rege nachgefragt. Die Stadt Hilchenbach trägt bereits seit einiger Zeit durch ein entsprechendes Angebot an Bestattungsarten dazu bei. Insgesamt wurden 74 Beisetzungen in 2017 in solchen Grabstätten durchgeführt. Davon waren 27 Sargbestattungen und 47 Urnenbestattungen.

Die zur Verfügung stehenden Wiesengräber und anonymen Grabstätten unterscheiden sich von den traditionellen Grabarten wie Reihengrab, Wahlgrab und Urnenwahlgrab insofern, dass dort keine Grabgestaltung durch die Angehörigen möglich ist und die Pflege der Grabfläche durch die Stadt Hilchenbach gegen Berechnung einer Gebühr durchgeführt wird. Bei den anonymen Gräbern findet keine namentliche Kennzeichnung  statt. Dagegen ist bei den Wiesengräbern eine Namensplatte in der Größe von 50 cm x 40 cm, die bodengleich einzulassen ist, zulässig. Seit 2017 besteht bei dieser Grabart auch die Möglichkeit, stehende oder schräggestellte Grabmale aufzubringen. Auf Wiesengräbern sind Grabmale zu errichten, die flach auf dem Boden, parallel zur jeweiligen Neigung der Graboberfläche, aufliegen und eine Größe von 80 x 60 cm nicht übersteigen. Die Schrift ist einzumeißeln. Erlaubt sind auch schräggestellte oder stehende Grabmale, deren Höhe 42 cm nicht übersteigt und die auf einer 8 cm hohen Sockelplatte in der Größe 60 x 40 cm befestigt werden. Bei letzteren ist eine Unterlage (Kissen) aus Naturstein oder Kunststein herzustellen, die eine Größe von 80 x 60 cm nicht übersteigen darf. Im Abstand von 10 cm zur Außenkante des liegenden Grabmals oder des Kissens dürfen keine Gegenstände montiert werden. Durch die sogenannte Mähkante wird eine Beeinträchtigung beim Mähen verhindert.

Zum Angebot der pflegefreien Grabstätten gehört seit dem 1. Januar 2017 auch das Urneneinzelgrab. Bei dieser Grabart bestehen zwei Unterschiede zu den anderen Angeboten. Zum einen wird die einzelne Grabstelle bereits vor der Beisetzung der Urne mit einer kleinwüchsigen Baum-art bepflanzt. Zum anderen kann ein Urneneinzelgrab bereits zu Lebzeiten erworben werden und dafür wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen.

Eine Besonderheit besteht, wie schon erwähnt, auf dem Friedhof Dahlbruch mit der Möglichkeit, die Beisetzung durch Verstreuung der Totenasche durchzuführen. Diese Bestattungsform muss die oder der Verstorbene allerdings durch eine schriftliche Verfügung von Todeswegen bestimmt haben. Vor der Beisetzung ist diese Bestimmung der städtischen Friedhofsverwaltung im Original vorzulegen.

Aus Gründen eingeschränkter Friedhofsflächen oder (noch) nicht vorhandener Nachfrage werden nicht alle zuvor genannten Arten von Grabstätten auf jedem Friedhof angeboten. Grabfelder für Reihen-, Wiesen-, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sind überall vorhanden. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung ist derzeit nur auf den Friedhöfen in Dahlbruch, Hilchenbach (nur als Urnengrab) und Müsen gegeben.

Für die Abhaltung der Trauerfeiern bietet die Stadt Hilchenbach auf den meisten Friedhöfen Friedhofskapellen an. Diese stehen in den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch, Helberhausen, Hilchenbach, Müsen und Vormwald zur Verfügung. In den Orten Grund, Lützel, Oechelhausen und Ruckersfeld werden die Dorfgemeinschaftshäuser für diesen Zweck genutzt.


Gebühren decken nicht die Kosten

Für die Nutzung der Friedhöfe und die Benutzung der für die Beisetzungen vorgesehenen Einrichtungen muss die Stadtverwaltung Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erheben, die jedoch nicht die volle Kostendeckung für den Betrieb der Anlagen erreichen. Die für eine Beisetzung anfallende Gebühr setzt sich aus mehreren Einzelbeträgen zusammen und richtet sich nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen. In der Regel sind dies Kosten für die Grabüberlassung, die Grabherrichtung, die Nutzung der Friedhofskapelle und Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Grabpflegegebühr für Wiesengräber und anonyme Grabstätten. So reichen  die Gesamtgebühren zurzeit von 1.571,40 Euro bis zu 7.552,60 Euro. Im Einzelnen kostet ein anonymes Urnengrab 1.571,40 Euro und ein Urnenwahlgrab 1.600,00 Euro sowie ein Reihengrab 2.700,00 Euro. Für Wiesengräber und anonyme Erdgräber sind jeweils 4.211,30 Euro und für Urnenwiesengräber 1.885,60 Euro zu zahlen. Für ein Doppelwahlgrab belaufen sich die Kosten auf 4.530,00 Euro. Für ein zweistelliges Wiesenwahlgrab fällt ein Gesamtbetrag von 7.552,60 Euro an. Für ein Urneneinzelgrab wird ein Betrag von 1.500,00 Euro berechnet. Für die Urnenbestattung als Parkbestattung fallen 1.885,60 Euro zuzüglich 320,00 Euro für die Stele an.

Die Friedhofsgebührensatzung enthält seit dem 1. März 2011 unter anderem eine Regelung bezüglich der Einebnung von Grabstätten. Bis dahin waren diese immer gebührenfrei. Seitdem sind die Einebnungen, die vor Ablauf der jeweiligen Grabruhezeit beantragt und durchgeführt werden, gebührenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen für jedes Jahr der Restruhezeit 35,00 Euro.

Friedhofsbroschüre als Leitfaden für Bestattungen

Ausführliche Informationen zu den Themen, Grabarten, Grabgestaltung und Gebühren sind in der Friedhofsbroschüre „Leitfaden für Bestattungen in Hilchenbach“ zu finden.

Die im Juli 2017 erschienene Neuauflage haben der zuständigen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung Josef Buchen und der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Jörg Heiner Stein erstellt. Die Gestaltung und Zusammenstellung der Broschüre übernahm erneut Alina von Germeten von der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Hilchenbach. Erhältlich ist der aktuelle Leitfaden für Bestattungen im Rathaus bei Josef Buchen. Dieser steht auch gerne für ein Gespräch zu diesem schwierigen Thema zur Verfügung. 

Außerdem steht die Friedhofsbroschüre zum Herunterladen rechts in der Randspalte unter Dokumente zur Verfügung.

Anschriften der Friedhöfe in 57271 Hilchenbach

  • Friedhof Allenbach: Siegener Straße 23
  • Friedhof Dahlbruch: Schillerstraße 20
  • Friedhof Grund: Ginsburgstraße (neben Hausnummer 3)
  • Friedhof Helberhausen: Ferndorfstraße 149
  • Friedhof Hilchenbach: Im Langen Feld 17
  • „Alter Friedhof“ Hilchenbach: Jung-Stilling-Allee
  • Friedhof Lützel: Kronprinzenstraße (neben Hausnummer 14)
  • Friedhof Müsen: An der Höh 14
  • Friedhof Oechelhausen: Dreisbachstraße (neben Hausnummer 57)
  • Friedhof Ruckersfeld: Am Elme
  • Friedhof Vormwald: Vormwalder Straße 43a

Weitere Informationen: