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Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben
Grundbesitzabgabenbescheide versandt:
Die Stadt Hilchenbach hat die jährlichen Bescheide über Grundbesitzabgaben aller Art fertiggestellt. Diese werden jeweils Anfang Februar versandt. Rund 8.000 Briefe sind dann auf dem Weg zu den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.
Steuersätze in Hilchenbach
In Hilchenbach gelten für das Jahr 2023 folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A 300 vom Hundert
- Grundsteuer B 640 vom Hundert
- Gewerbesteuer 440 vom Hundert.
Weitere Angaben zur Höhe von Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, Wasser- und Abwassergebühren sowie Abfallentsorgungsgebühren können Sie der unter Download-Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung gestellten Information entnehmen.
Beachten Sie dazu bitte auch folgende Erläuterungen:
Grundbesitzabgabenbescheide:
Rund 8.000 Briefe auf dem Weg zu den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
Rund 8.000 Abgabenbescheide für das Jahr 2023 hat die Stadtverwaltung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Gebührenpflichtigen versandt. Diese müssten nun bei den Empfängern eingehen.
Die Wassergebühr (Verbrauchsgebühr) wurde zum 1. Januar 2023 auf 2,20 Euro (plus 7% Mehrwertsteuer) pro cbm erhöht. Im Jahr 2022 betrug die Gebühr 2,01 Euro (plus 7% Mehrwertsteuer) pro cbm.
Durch die erstmalig früher durchgeführte Ablesung des Wasserzählers Anfang November 2022 wurde der Verbrauch auf Ende Dezember hochgerechnet.
Zusatzinformationen beachten!
Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden. Bei Fragen zu den im Abgabenbescheid erhobenen Steuern und Gebühren sollten die Empfänger unbedingt Kontakt mit der Stadt Hilchenbach aufnehmen.
Bei Fragen: das Gespräch suchen!
Die Bürgerinnen und Bürger können bei den Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte Widerspruch einlegen. Aber auch den damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.
Monatliche Zahlung möglich!
Für die Begleichung der Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung übrigens auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu sind einmalig eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch hierzu erläutert der mitgesandte "Infobrief" das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin. Falls bereits eine monatliche Zahlung vereinbart wurde, bleibt diese weiterhin bestehen.
Ergänzend gibt die Stadtverwaltung im Begleitschreiben auch Hinweise zur Abfallentsorgung und informiert unter anderem über die Möglichkeit für Personen, die nur mit Nebenwohnsitz in Hilchenbach gemeldet sind, sich von der Grundgebühr für den Abfall befreien zu lassen. Die Stadtwerke nutzen den dem bescheid beigefügten Infobrief unter anderem, um nochmals auf die Trinkwasserverordnung hinzuweisen und zwar besonders auf Gesundheitsgefährdungen durch Bleileitungen..
Service für Hundehalter/innen: kostenlose Hundekottüten nach Terminvereinbarung!
Einen besonderen Service bietet die Stadt Hilchenbach den Hundehaltern für die Beseitigung von Hundekot. Im Rathaus können diese kostenlos Päckchen mit Hundekottüten abholen. Dafür reicht die Vorlage des Gebührenbescheides als Nachweis aus.
In dem gesondert beigefügten Infoschreiben bittet die Stadt Hilchenbach im Sinne der Sauberkeit darum, dass die Hundekottüten immer verwendet werden.