Seiteninhalt

Spezielle Dienststellen anderer Behörden im Rathaus

Schiedsangelegenheiten 

Die gesetzliche Grundlage für das Schiedsamtswesen ist in der Schiedsamtsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Schiedsstellen entlasten die Zivilgerichte, insbesondere das Amtsgericht, dadurch, dass sie im Gespräch mit den Betroffenen versuchen eine außergerichtliche Lösung für Probleme zu finden.

Die Schiedsleute für Hilchenbach: Ute Stahl-Hein und Rainer Jung

Die Schiedsstelle für Hilchenbach wird bei ihrer für die Stadt wichtigen Tätigkeit unterstützt durch die Stadtverwaltung.

Am 16. Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Hilchenbach Folgendes zur Besetzung beschlossen:

Ute Stahl-Hein wird für die Amtszeit von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 mit den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch und Müsen gewählt. Die Hilchenbacherin, die am Schüttelberg 41 wohnt, übernimmt dieses Amt erstmalig.

Rainer Jung wird für eine Amtszeit von 5 Jahren als Schiedsperson für den Hilchenbacher Schiedsamtsbezirk 2 mit den Stadtteilen Grund, Hadem, Helberhausen, Hilchenbach, Lützel, Oberndorf, Oechelhausen, Ruckersfeld und Vormwald gewählt. Rainer Jung, wohnhaft Alte Landstraße 60 in Allenbach, ist bereits seit Februar 2016 als Schiedsmann in Hilchenbach tätig.

Die Schiedsstelle verfügt über ein Büro im Rathaus, Markt 13, in Hilchenbach. Allerdings gibt es dort keine regelmäßigen Sprechzeiten.


Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder schriftlich an Ute Stahl-Hein, Telefon 02733/7181, oder Rainer Jung, Telefon 02733/610370 wenden.

Die Schiedsstelle ist ein unabhängiges Hilfsangebot und sollte als solches verstanden werden. Der Rat der Stadt wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Fast erwartungsgemäß stellen Nachbarschaftsstreitigkeiten die überwiegende Zahl der Fälle.

Motto der Schiedsstelle: Sie haben Streit? Wir helfen Ihnen!

Das Schiedsamt dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung und jeder, auch Minderjährige, können dieses Angebot zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten in Anspruch nehmen.

Bürgerliche Streitigkeiten können sein: Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichten von Zäunen, Beschneidung von Bäumen, Einwirkung von Immissionen, Verletzung der Ehre, Geldforderungen aus Verträgen, Mieten, Schadensansprüche.

Genutzt werden kann das Schiedsamt auch bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

Schiedspersonen haben keine Entscheidungsgewalt wie Richter, sondern sie versuchen streitende Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, die das Interesse beider Seiten berücksichtigt, zu bewegen. Die Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts.

Für dieses Amt werden Schiedspersonen nach besonderen Fähigkeiten ausgewählt. Sie müssen über einen hohen Sachverstand und eine ausgeprägte Lebenserfahrung verfügen. Außerdem werden sie ständig weitergebildet und unterliegen kontinuierlichen Qualitätskontrollen. Häufig verfügen Schiedspersonen über eine zusätzliche Mediatoren-Ausbildung. Dadurch sind sie befähigt, durch eine mediative Gesprächsführung mit den Parteien den eigentlichen, ursächlichen Grund des Streites zu erarbeiten, um damit den Konflikt über das beiderseitige Verständnis beilegen zu können.

Die Schlichtungsverhandlungen sind mündlich und nicht öffentlich. Jede Partei kann einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand zur Schlichtungsverhandlung mitbringen. Die Kosten liegen bei etwa 40 bis 60 Euro, je nach Gebühr und Auslagenaufwand. Bürgerinnen und Bürger, die in eine Auseinandersetzung verwickelt sind, deren Schlichtung zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehören, sollten sich vertrauensvoll an diese wenden.

Schiedspersonen haben dabei das Ziel, dass Menschen wieder aufeinander zugehen. Daher ist das Schiedsamt zwar keine leichte Aufgabe, aber dann mit viel Freude verbunden, wenn sich zwei vorher zerstrittene Parteien nach der Schiedsverhandlung die Hände geben!

Weitere Informationen: