Soziales und Integration
Neuer Wohngeld-Onlineantrag nach Standard des Onlinezugangsgesetzes
Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen, können nunmehr einen nutzerfreundlichen digitalen Wohngeld-Antrag nutzen. Man kann auf einfache Art und Weise durch den Antrag klicken und erforderliche Nachweise hochladen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung stehen die Antragsarten zur Verfügung.
Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, für die Bürgerinnen und Bürger digitale Anträge in moderner und standardisierter Form zu schaffen. Der nutzerfreundliche Wohngeldantrag wurde von Bund und einigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen entwickelt. Nach erfolgreichem Probebetrieb wurden nach und nach alle nordrhein-westfälischen Wohngeldbehörden angeschlossen, so dass der Antrag nebst den weiteren Antragsformen flächendeckend zum Einsatz kommt.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Landes bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich mit dem Wohngeldrechner zu berechnen. Im Anschluss an die Berechnung besteht dann auch der Zugang zum neuen Online-Antrag.“
Wie bereits angekündigt, wurde der Online-Antrag über den Wohngeldrechner bereits abgeschaltet und durch einen Link auf den neuen Wohngeld-Onlineantrag ersetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anträge im XTA2-Postkorb zeitnah und regelmäßig abgeholt werden; dies kann entweder durch die Wohngeldbehörden selbst oder über technische Beauftragte (z.B. Rechenzentren) erfolgen. Auf die technischen Hinweise von IT.NRW vom 05.05.2026 (Laufzeit der Zertifikate und PVOG-Einträge beachten) wird nochmals hingewiesen.