Ab wann gilt die Verordnung?
Die Verordnung wird voraussichtlich nach der Sitzung des Kreisausschusses am 21. August in Kraft treten und soll zunächst bis zum 2. Oktober 2026 bestehen.
Die Verordnung wird voraussichtlich nach der Sitzung des Kreisausschusses am 21. August in Kraft treten und soll zunächst bis zum 2. Oktober 2026 bestehen.