Was wird verboten?
In der Verordnung wird die Verwendung von Trinkwasser begrenzt. Das Auffangen und Nutzen von Regenwasser bleibt natürlich weiter möglich.
Untersagt wird die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz für bestimmte Zwecke. Dazu gehören insbesondere:
- das Befüllen und Betreiben privater Schwimmbecken, Pools und Badebecken*
- Springbrunnen, Wasserspiele und ähnliche Anlagen,
- die Bewässerung von Gärten*, Rasenflächen und sonstigen Grünflächen
- die Bewässerung von Sport- und Spielplätzen sowie Golfanlagen,
- das Waschen von Fahrzeugen außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen,
- das Befeuchten von Baustellen zur Staubminderung, sofern dies nicht behördlich vorgeschrieben ist,
- das Reinigen oder Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen Flächen, sofern dies nicht aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
*Ausnahmen werden nachfolgend erläutert