Darf ich meinen privaten Garten gießen?
In privaten Gärten darf Trinkwasser nur noch zum Gießen von Neuanpflanzungen, insbesondere von Bäumen verwendet werden.
Außerdem dürfen Flächen sparsam bewässert werden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, z.B. Gemüse, Salat, Obst, Kräuter. Das darf aber nur zwischen 19 Uhr und 9 Uhr passieren, weil sonst zu viel Wasser ungenutzt verdunstet.
Darüber hinaus ist das Bewässern von Haus-, Klein- und Schrebergärten mit Trinkwasser verboten. Das Verbot gilt insbesondere für Rasenflächen, Zierpflanzen, Hecken, Gehölze.