Welche anderen Flächen dürfen noch gegossen werden?
Vom Verbot der Trinkwassernutzung sind ausgenommen:
- land- und forstwirtschaftliche Flächen,
- Friedhöfe,
- Neuanpflanzungen,
- gewerblicher Produktionsgartenbau,
- die Bewässerung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung