Welche anderen Flächen dürfen noch gegossen werden?

Vom Verbot der Trinkwassernutzung sind ausgenommen:

  • land- und forstwirtschaftliche Flächen,
  • Friedhöfe,
  • Neuanpflanzungen,
  • gewerblicher Produktionsgartenbau,
  • die Bewässerung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung