Was passiert, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.