Der Hebesatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 beträgt: 480 %*

Die Stadt Hilchenbach erhebt die Gewerbesteuer.

Für die Berechnung und Festsetzung des maßgeblichen Gewerbesteuermessbetrages ist jeweils das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet.

Hinweise (*)

Rückwirkend zum 1. Januar 2026 hat der Rat der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 25. März 2026 im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewebesteuer beschlossen. Diese Erhebung befindet sich zurzeit noch auf dem vorgesehenen behördeninternen Abstimmungsweg und ist unter anderem von der Genehmigung des Haushalts durch den Kreis Siegen-Wittgenstein abhängig.