Denkmalschutz

Hinweise zum Thema Denkmalschutz

Die durch die Jahrhunderte gestaltete Umwelt sowie unser historisches und künstlerisches Erbe bilden eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, sie sind Teil unserer Identität und wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität. Der Denkmalschutz dient dem Erhalt dieser Lebensgrundlage. Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher Werte unseres Landes durch die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges und durch die gravierenden Veränderungen in Stadt und Land aufgrund der Modernisierung, haben den Ruf nach dem Schutz und der sorgsamen Pflege der vielen Zeugnisse unserer Vergangenheit laut werden lassen. Die Auswahl des zu erhaltenden kulturellen Erbes und der pflegliche, angemessene und verantwortungsbewusste Umgang mit ebendiesem bedurfte einer Regelung: 1980 trat das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) in Kraft.

In Hilchenbach sind zum Stand September 2025 insgesamt 169 Denkmale registriert. Neben 162 Baudenkmälern bestehen sieben Bodendenkmäler. 150 sind in Privatbesitz, fünf in kirchlichem und 13 in kommunalem Eigentum sowie eines im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Eindeutige Regelungen zum Denkmalschutz zu beachten!

In die Denkmalliste eingetragene Denkmäler unterliegen den Vorschriften dieses Gesetzes. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) ergeben, sind von den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern, sonstigen Nutzungsberechtigten wie zum Beispiel Mieter/innen und auch von Anliegern in der engeren Umgebung eines Baudenkmals oder eines Bodendenkmals zu beachten.
 
Zu den wesentlichen Pflichten dieses Personenkreises zählen insbesondere folgende Vorschriften

Erhaltungspflicht nach § 7 DSchG     

Denkmäler sind instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit dies zumutbar ist.

Nutzungspflicht nach § 8 DSchG

Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist.

Erlaubnispflichtige Maßnahmen nach § 9 DSchG

Alle Maßnahmen an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig. Gemeint sind damit zum Beispiel geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster oder der Türen, Umbaumaßnahmen, Anbringen von Satellitenschüsseln, Errichtung von Garagen oder Carports sowie Nutzungsänderungen; Diese Notwendigkeit gilt auch für nicht genehmigungspflichtige Vorhaben im Sinne der Bauordnung NRW! Auch Eingriffe in Bodendenkmäler sind erlaubnispflichtig.
 
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde, also der Stadt Hilchenbach, einzureichen.

Veräußerungsanzeige nach § 10 DSchG

Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des einen befreit den anderen.
 
Gemäß § 41 DSchG stellen erlaubnispflichtige Maßnahmen nach § 9, die ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchgeführt werden sowie die fehlende oder nicht rechtzeitige Erstattung einer Veräußerungsanzeige nach § 10 eine Ordnungswidrigkeit dar.
 
Diese Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich von der Stadt Hilchenbach verfolgt und können mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die oben aufgeführten Vorschriften sind daher dringend zu beachten.

Denkmalschutz als wichtiges und förderungswürdiges Anliegen

Der Stadt Hilchenbach ist der Denkmalschutz ein wichtiges Anliegen, wie die zahlreichen Unterschutzstellung im gesamten Stadtgebiet belegen.

Neben der Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften, sieht die Stadtverwaltung dabei die Notwendigkeit, dass Maßnahmen zu Denkmalschutz und -pflege gefördert werden.

Archäologie und Denkmalpflege ist eine wichtige Arbeit für unsere Geschichte, Kultur und Bildung. Dazu gehört eine öffentliche Förderung dieser kulturellen Aufgabe.

Das Land Nordhein-Westfalen zieht sich zunehmend aus der Finanzierung zurück.

Die Stadt Hilchenbach sieht diese Entwicklung sehr kritisch.