Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen im Bundesgebiet an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist unter anderem Voraussetzung, dass sie
- 1.1 seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet) oder
- 1.2 in anderen Gebieten leben und vor ihrem Fortzug nach dem 23. Mai 1949 aus der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
- 2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist auf einem Formblatt zu stellen. Er soll baldmöglichst nach dieser Bekanntmachung zugesandt werden.
Der Antrag muss spätestens am 5. Mai 2019 bei der Stadt Hilchenbach eingehen (§ 17 Absatz 1 der Europawahlordnung).
Antragsvordrucke sowie informierende Merkblätter können bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Germany / Deutschland (https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/16_19_antragsfrist.html) und
- den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.
Hilchenbach, den 3. April 2019
Der Bürgermeister
In Vertretung
Hoffmann
Stadtrat