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Aktuelle Bauleitpläne

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach 

Beschluss
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 21. August 2024 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 729/11) folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss über den Inhalt des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach“
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach billigt den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach sowie den Entwurf der Begründung in der hinterlegten Fassung.

Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zurzeit gültigen Fassung

  • § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung
  • Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zurzeit gültigen Fassung

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach umfasst das gesamte Stadtgebiet von Hilchenbach. Das Gebiet ist aus der folgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich:


Ziele der Planung
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1975. Da sich seit 1975 die Rechtslage sowie auch die Realnutzung mancher Flächen geändert hat, wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hilchenbach neu aufgestellt. Ziel ist es, mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, eine Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Inhalts der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach, wird hiermit, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.

Übereinstimmungserklärung
Der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses stimmt mit dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 21. August 2024 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).

Planauslegung

Der vom Infrastrukturausschuss am 21. August 2024 inhaltlich beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, sowie die Begründung, den Umweltbericht mit den Steckbriefen „Geprüfte Darstellung“ und „Geprüfte Alternativen“ liegen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 25. September 2024 bis 25. Oktober 2024

im Rathaus Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach - Zimmer 104, während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB kann die Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung abgeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse unter Angabe des vollständigen Namens mit Anschrift: info@hilchenbach.de. Ohne Nennung von Name und Adresse kann eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses nicht erfolgen.

Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.

Hinweise

1.    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2.    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.

Hilchenbach, 5. September 2024

Kaioglidis
Bürgermeister

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25.09.2024