Aktuelle Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?

Auszug aus § 1 des Baugesetzbuches (BauGB):„Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde (...) vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“


Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg“
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Zeit vom 3. August 2026 bis 3. September 2026

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 folgenden Beschluss gefasst:

"Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“ bisher vorgebrachten Stellungnahmen und die in der Anlage 8 der Vorlage „Entwurf der Abwägungstabelle“ vom 15. Juni 2026 aufgeführten Abwägungsvorschläge werden zur Kenntniss genommen. Eine abschließende Abwägung erfolgt beim Satzungsbeschluss.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg", bestehend aus der Planurkunde vom 15. Juni 2026, Anlage 3 der Vorlage, und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10. Juni 2026, Anlage 4 der Vorlage, wird mit der Begründung vom 15. Juni 2026, Anlage 1 der Vorlage, gebilligt. Dessen erneute Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die parallellaufende erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wird beschlossen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfes erfolgt über das Internet auf der Homepage der Stadt Hilchenbach unter dem Link www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung - Reiter „Vorhabenbezogene Bebauungspläne“ und mit Bereitstellung über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de sowie der öffentlichen Auslegung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach, Zimmer 122, während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Dauer der Veröffentlichung und Frist zur Stellungnahme erfolgen nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB für eine Dauer von einem Monat, mindestens jedoch von 30 Tagen.

Die erneute Veröffentlichung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Vorfeld ortsüblich im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hilchenbach bekanntzumachen.

Neben der Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt erfolgt zudem eine Information der Öffentlichkeit über das Internet auf der Homepage der Stadt Hilchenbach unter dem Link www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung. Weiterhin erfolgt die Bereitstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de.

Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Billigungs- und erneute Veröffentlichungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“, Stadtteil Hilchenbach, wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Planauslegung:
Es wird das Regelverfahren durchgeführt; es erfolgt eine erneute Veröffentlichung der Planunterlagen.

Der Planentwurf einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung wird im Internet in der Zeit vom 3. August 2026 bis 3. September 2026 unter folgendem Link veröffentlicht:

www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung – Reiter „Vorhabenbezogene Bebauungspläne“

Weiterhin erfolgt die Bereitstellung auf dem Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de 

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach - Zimmer 122, während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Nach § 3 Absatz 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen informieren und eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse: info@hilchenbach.de. Ihre Stellungnahme sollte den vollständigen Namen mit Anschrift enthalten, wobei hierzu keine Pflicht besteht.

Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.

Umweltprüfung:
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt; der Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls offengelegt.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB verfügbar, die in dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung beschrieben und bewertet wurden:

Schutzgut

wesentliche Inhalte

Unterlagen

Mensch und menschliche Gesundheit

Qualitäten, Defizite und Risiken für Menschen und ihre Gesundheit, Emission / Immission, Lärmentwicklung, Verkehrsemissionen

Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten und die Auswirkung darauf durch die Planung

Umweltbericht

Artenschutz-rechtlicher Fachbeitrag

Fläche und Boden

Angaben zum Flächenverbrauch

Altlasten

schutzwürdige Böden

Umweltbericht

Artenschutz-rechtlicher Fachbeitrag

Wasser

Grundwasserverhältnisse

Oberflächengewässer

Niederschlagswasser

Überschwemmungsgebiet

Umweltbericht

Luft, Klima

Kaltluftentstehungsgebiete

Kllimawandel

Umweltbericht

Landschaft

Bewertung und Einordnung Landschaftsbild

Auswirkungen auf Ortsbild

Umweltbericht

Kultur- und sonstige Sachgüter

Bodendenkmäler

Kulturlandschaftsbereich

Umweltbericht

Wechselwirkungen

Wirkungsprognosen

Planungsalternativen

Umweltbericht

Außerdem liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 Absatz 1 BauGB vor:

Öffentlichkeit/ Behörden/ Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme - Themen

Kreis Siegen-Wittgenstein

Umweltbericht, Artenschutz, Klimaanpassung u. Klimaschutz

BUND und NABU

Umweltbericht, Artenschutz, Klimaschutz

Übereinstimmungserklärung:
Der Wortlaut des vorstehenden erneuten Offenlagebeschlusses stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 8. Juli 2026 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).

Hinweise

1. Es handelt sich bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung um die Wiederholung der bereits im August/September 2025 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 5 “Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“. Dieser litt unter Verfahrensfehlern und muss daher erneut durchgeführt werden. Im Rahmen der verfahrensfehlerhaften Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangene Stellungnahmen sind jedoch berücksichtigt worden. Im Vergleich zu der Öffentlichkeitsbeteiligung um August/ September 2025 bestehen folgende wesentliche Unterschiede:

  • Anpassung Textliche Festsetzung Nr. 1 (insb. Sortimentbegrenzung);
  • Entfall Festsetzung zur Zahl notwendiger Stellplätze;
  • gesonderter Vorhaben und Erschließungsplan.

Es besteht erneute Möglichkeit zur Stellungnahme zu sämtlichen Aspekten der Planung.

2. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.

Anlagen: 

Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg“
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Zeit vom 3. August 2026 bis 3. September 2026

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 ‚Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg‘ bisher vorgebrachten Stellungnahmen und die in der Anlage 8 der Vorlage ‚Entwurf der Abwägungstabelle‘ vom 15. Juni 2026 aufgeführten Abwägungsvorschläge werden zur Kenntniss genommen. Eine abschließende Abwägung erfolgt beim Satzungsbeschluss.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg, bestehend aus der Planurkunde vom 15. Juni 2026, Anlage 3 der Vorlage, und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10. Juni 2026, Anlage 4 der Vorlage, wird mit der Begründung vom 15. Juni 2026, Anlage 1 der Vorlage, gebilligt. Dessen erneute Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die parallellaufende erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wird beschlossen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfes erfolgt über das Internet auf der Homepage der Stadt Hilchenbach unter dem Link www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung - Reiter ‚Vorhabenbezogene Bebauungspläne‘ und mit Bereitstellung über das zentrale Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de sowie der öffentlichen Auslegung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach, Zimmer 122, während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Dauer der Veröffentlichung und Frist zur Stellungnahme erfolgen nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB für eine Dauer von einem Monat, mindestens jedoch von 30 Tagen.

Die erneute Veröffentlichung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Vorfeld ortsüblich im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hilchenbach bekanntzumachen.

Neben der Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt erfolgt zudem eine Information der Öffentlichkeit über das Internet auf der Homepage der Stadt Hilchenbach unter dem Link www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung. Weiterhin erfolgt die Bereitstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de.“

Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Billigungs- und erneute Veröffentlichungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg, Stadtteil Hilchenbach, wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Planauslegung:
Es wird das Regelverfahren durchgeführt; es erfolgt eine erneute Veröffentlichung der Planunterlagen.

Der Planentwurf einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung wird im Internet in der Zeit vom 3. August 2026 bis 3. September 2026 unter folgendem Link veröffentlicht: www.hilchenbach.de/bauen-und-Wohnen/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitplanung – Reiter Vorhabenbezogene Bebauungspläne”. Weiterhin erfolgt die Bereitstellung auf dem Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de.“

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach - Zimmer 122, während der folgenden
Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Nach § 3 Absatz 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen informieren und eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse: info@hilchenbach.de. Ihre Stellungnahme sollte den vollständigen Namen mit Anschrift enthalten, wobei hierzu keine Pflicht besteht.

Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.

Umweltprüfung:
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt; der Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls offengelegt.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB verfügbar, die in dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung beschrieben und bewertet wurden:

Schutzgut

wesentliche Inhalte

Unterlagen

Mensch und menschliche Gesundheit

Qualitäten, Defizite und Risiken für Menschen und ihre Gesundheit, Emission / Immission, Lärmentwicklung,
Verkehrsemissionen

Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten und die Auswirkung darauf durch die Planung

Umweltbericht
Artenschutz-rechtlicher
Fachbeitrag

Fläche und Boden

Angaben zum
Flächenverbrauch
Altlasten
schutzwürdige Böden

Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Wasser

Grundwasserverhältnisse
Oberflächengewässer
Niederschlagswasser
Überschwemmungsgebiet

Umweltbericht

Luft, Klima

Kaltluftentstehungsgebiete
Klimawandel

Umweltbericht

Landschaft

Bewertung und Einordnung Landschaftsbild
Auswirkungen auf Ortsbild

Umweltbericht

Kultur- und sonstige Sachgüter

Bodendenkmäler
Kulturlandschaftsbereich

Umweltbericht

Wechselwirkungen

Wirkungsprognosen
Planungsalternativen

Umweltbericht

Außerdem liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 Absatz 1 BauGB vor:

Öffentlichkeit/Behörden/Träger öffentlicher Belange

wesentliche Inhalte

Kreis Siegen-Wittgenstein

Umweltbericht, Artenschutz, Klimaanpassung u. Klimaschutz

BUND und NABU

Umweltbericht, Artenschutz, Klimaschutz

Übereinstimmungserklärung:
Der Wortlaut des vorstehenden erneuten Offenlagebeschlusses stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 8. Juli 2026 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).

Hinweise
1. Es handelt sich bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung um die Wiederholung der bereits im August/September 2025 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 5 “Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“. Dieser litt unter Verfahrensfehlern und muss daher erneut durchgeführt werden. Im Rahmen der verfahrensfehlerhaften Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangene Stellungnahmen sind jedoch berücksichtigt worden. Im Vergleich zu der Öffentlichkeitsbeteiligung um August/ September 2025 bestehen folgende wesentliche Unterschiede:

- Anpassung Textliche Festsetzung Nr. 1 (insb. Sortimentbegrenzung);
- Entfall Festsetzung zur Zahl notwendiger Stellplätze;
- gesonderter Vorhaben und Erschließungsplan.

Es besteht erneute Möglichkeit zur Stellungnahme zu sämtlichen Aspekten der Planung.

2. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.

Hilchenbach, 9. Juli 2026

Kaioglidis
Bürgermeister

Anlagen:

Aktuelle Bebauungsplanänderungen

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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach

Beschluss
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 21. August 2024 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 729/11) folgenden Beschluss gefasst:

„Beschluss über den Inhalt des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach“
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach billigt den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach sowie den Entwurf der Begründung in der hinterlegten Fassung.

Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zurzeit gültigen Fassung

  • § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung
  • Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zurzeit gültigen Fassung

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach umfasst das gesamte Stadtgebiet von Hilchenbach. Das Gebiet ist aus der folgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich:


Ziele der Planung
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1975. Da sich seit 1975 die Rechtslage sowie auch die Realnutzung mancher Flächen geändert hat, wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hilchenbach neu aufgestellt. Ziel ist es, mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, eine Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Inhalts der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach, wird hiermit, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.

Übereinstimmungserklärung
Der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses stimmt mit dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 21. August 2024 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).