Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

Was ist der Flächennutzungsplan?

Auszug aus § 5 BauGB:

„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

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Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Bebauungspläne, daher wird er als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Dargestellt sind die langfristig geplanten Nutzungen im gesamten Gemeindegebiet, wobei diese Darstellungen von Wohnbaufläche, Mischbaufläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Fläche für die Landwirtschaft und so weiter nur flächenhaft und nicht parzellenscharf vorgenommen werden.

Der Flächennutzungsplan wird von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, hat jedoch keinen Satzungscharakter.

In den folgenden Seiten sind Ausschnitte je Stadtteil aus dem Flächennutzungsplan in der zur Zeit gültigen Fassung dargestellt.

Diese Ausschnitte beinhalten den Ursprungsplan vom 29. Dezember 1975 sowie alle bisher durchgeführten Änderungen.