Vereinsförderung
Vereine sind für das gemeinschaftliche Leben in einer Stadt von großer Bedeutung. Das ehrenamtliche Engagement kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Als Ausdruck der Wertschätzung möchte die Stadt Hilchenbach etwas zurückgeben.
Vereinsförderung
Richtlinien der Stadt Hilchenbach zur Gewährung von Zuwendungen aus Sparkassenmitteln für gemeinwohlorientierte Projekte
Die Stadt Hilchenbach erhält von der Sparkasse Siegen jährlich einen Betrag für Zuwendungen an Drittorganisationen. Ein Teilbetrag in Höhe von 25.000 Euro soll ab 2020 den in Hilchenbach ansässigen und geschäftstätigen Vereinen zugutekommen, um kleine und mittlere Investitionen zu fördern.
Anträge können formlos bis zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.
Dem Antragsschreiben muss zu entnehmen sein, dass die Erbringung der Eigenbeteiligungsquote von 30% gewährleistet ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die folgenden Richtlinien beschlossen, aus der nähere Einzelheiten zur Förderung zu entnehmen sind:
Richtlinien der Stadt Hilchenbach zur Gewährung von Zuwendungen aus Sparkassenmitteln für gemeinwohlorientierte Projekte
I. Allgemeines
Die Stadt Hilchenbach erhält von der Sparkasse Siegen jährlich einen Betrag für Zuwendungen an Drittorganisationen. Ein Teilbetrag in Höhe von 25.000,00 Euro soll zukünftig den in Hilchenbach ansässigen und geschäftstätigen Vereinen zugutekommen, um kleine und mittlere Investitionen zu fördern.
Über die per Antrag zu fördernden Projekte entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jeweils nächsten Sitzung nach dem 31. März und 30. September des jeweiligen Jahres. Nicht verbrauchte Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr sollen nicht verfallen, sondern in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
II. Gegenstand der Förderung
Die Stadt Hilchenbach gewährt den ortsansässigen Vereinen und Initiativen für gemeinnützige/gemeinwohlorientierte und nachhaltige Zwecke, zur Förderung des kommunalen bürgerschaftlichen Engagements, in den Bereichen:
- Soziales, Bildung
- Kultur
- Sport und Freizeit sowie
- Umwelt- und Klimaschutz
Zuwendungen aus Sparkassenmitteln.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Religionsgemeinschaften oder ihnen nahe stehende
- Verbände
- Vereine
- Organisationen
Nicht förderungsfähig sind laufende Kosten für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden sowie Kosten für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen.
III. Höhe der Förderung
Bemessungsgrundlage sind die Gesamtkosten des jeweiligen Projekts, die sich aus mindestens einem vorzulegenden Angebot/ einer nachvollziehbaren Kostenermittlung und einer entsprechenden Finanzierungsübersicht ergeben.
Es besteht eine Förderquote von bis zu 70 %. Der maximale Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 5.000,00 Euro pro Projekt.
Die zu erbringende Eigenbeteiligungsquote von mindestens 30 % der Projektkosten kann in Barmitteln und/oder in Form von Sach- oder sonstigen Eigenleistungen nachgewiesen werden.
Für Eigenleistungen in Form von Arbeitsstunden wird ein Stundensatz in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde angesetzt.
IV. Allgemeines
Anträge können formlos bis zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Dem Antragsschreiben muss zu entnehmen sein, dass die Erbringung der Eigenbeteiligungsquote von 30 % gewährleistet ist.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beschreibung des geplanten Projekts
- mindestens ein Angebot/eine Kostenermittlung
- Finanzierungsübersicht
V. Auszahlung der Zuwendung
Der Zuwendungsbetrag wird wie folgt ausgezahlt:
Bei einer reinen Beschaffung von Vermögensgegenständen wird der Zuwendungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Rechnung ausgezahlt.
Bei baulichen Maßnahmen gilt eine gestaffelte Auszahlung:
- 40 % bei Maßnahmenbeginn
- 30 % nach entsprechendem Baufortschritt; Einzelfall abhängig
- 30 % nach Anzeige der Fertigstellung und Vorlage aller notwendigen Rechnungen, Belege und Stundennachweise
Die Mittel werden zunächst bei der Sparkasse Siegen angefordert und nach Zahlungseingang im Haus an den jeweiligen Verein/die jeweilige Initiative weitergeleitet.
VI. Verwendungsnachweis
Durch die Erteilung eines Bewilligungsbescheides wird der jeweilige Verein/ die jeweilige Initiative insbesondere nicht davon befreit, vor Beginn der Maßnahme, gegeben Falls bau-, denkmalschutz- und/ oder wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen.
Nach Beendigung des Projekts hat der Zuwendungsnehmer alle erforderlichen Rechnungen, Belege und Stundennachweise zur Prüfung vorzulegen.
Die Stadt Hilchenbach als Zuwendungsgeber behält sich außerdem eine abschließende Prüfung in Form von Ortsterminen vor.
Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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Finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Vereine und Verbände aufgepasst!
18.000 Euro für Förderung der Jugendarbeit der Vereine
Jährlich stellt die Stadt Hilchenbach 18.000 Euro zur Verfügung, um die wichtige Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände zu würdigen und zu unterstützen.
Offensichtlicher Wunsch der Mehrheit der Vereine und Gruppen ist es, diese Förderung mit einem Grundbetrag und einer Pauschale pro Kopf vorzunehmen, so dass die hervorragende Arbeit der Vereine und Verbände ohne großen Verwaltungsaufwand unterstützt werden kann. Entsprechend hat der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Frauenfragen beschlossen, dass die in der Jugendpflegestatistik erfassten Einrichtungen einen pauschalen Zuschuss von je 100 Euro erhalten. Die verbleibende Summe wird entsprechend der Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr auf alle antragstellenden Vereine und Verbände verteilt.
Im fünften Jahr dieser besonderen Förderung, also im Jahre 2011, konnte die Stadt Hilchenbach zum Beispiel auf diesem Wege erneut einen Zuschuss zur Kinder- und Jugendarbeit an insgesamt 33 Einrichtungen auszahlen, die weitgehend ehrenamtliche Arbeit für insgesamt weit über 2.000 Kinder und Jugendliche leisten.
Zwingende Voraussetzungen, um eine Förderung zu erhalten, sind
1. die Aufnahme in die Jugendpflegestatistik des Kreises bis 1. März, weitere Informationen und den Antrag zur Aufnahme bietet der Kreisjugendring.
2. der rechtzeitige Antrag bei der Stadt Hilchenbach bis 30. September eines Jahres.
Wer wieder oder erstmalig in den Genuss dieser Förderung kommen möchte und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte sich beeilen. Die Bewerbung muss jeweils bis zum 30. September im Rathaus (Stadt Hilchenbach, Fachdienst Bildung, Generationen und Sport, Markt 13, 57271 Hilchenbach) eingegangen sein. Anträge, die nach diesem Termin abgegeben werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Formular können Sie sich direkt unter Download-Dokumente herunterladen.