2. Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Das gesamte in Hilchenbach anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) wird über insgesamt etwa 165 km Kanalnetz den Kläranlagen Ferndorftal (in Kreuztal-Kredenbach, Foto unten) und Lützel zugeleitet und dort gereinigt. Die zu behandelnde Jahresabwassermenge schwankt in Abhängigkeit von der Höhe der jährlichen Niederschläge zwischen 4 und 5 Millionen cbm.
Rund 99 Prozent aller Hilchenbacher Haushalte sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Nur wenige Gebäude im städtebaulichen Außenbereich und die Ortschaft Altenteich entwässern über biologische Kleinkläranlagen, die privat betrieben werden. Die Kapazitäten der Kläranlagen Lützel und Ferndorftal sind mit 800 und 40.000 Einwohnerwerten ausgelegt.
In der Kläranlage Ferndorftal wird auch das Abwasser aus dem Kreuztaler Ortsteil Kredenbach und das Sickerwasser der Abfalldeponie Winterbach des Kreises Siegen-Wittgenstein in Herzhausen mitbehandelt. Die Abwasserbeseitigung der Stadt Hilchenbach beinhaltet auch 2 Abwasserpumpwerke zur Entwässerung der Stadtteile Grund, Ruckersfeld und Oechelhausen sowie insgesamt 21 Sonderbauwerke (Staukanäle, Regenüberläufe und Regenüberlaufbecken) und eine Regenwasserbehandlungsanlage innerhalb des gesamten Kanalnetzes.
Formulare-Satzungen
Wichtige Informationen
Wie kann ich mein Haus vor einer Überflutung schützen?
Dazu haben die Wuppertaler Stadtwerke ein informatives Video veröffentlicht, das Sie hier finden:
Tipps, um Probleme mit Ratten zu verhindern
„Iiiiih eine Ratte!“ Wer die Nager übers Grundstück flitzen sieht, denkt häufig zu erst: „Die kommen aus dem Kanal!“. Diese Vermutung ist jedoch nicht immer richtig. Oft werden auf dem eigenen Grundstück unwissentlich regelrechte „Futterplätze“ für Ratten angeboten.
Im Kanalnetz kümmern sich ausgebildete Mitarbeiter der Stadtwerke um die Bekämpfung der Ratten. Es werden zertifizierte Köderboxen im gesamten Kanalnetz verteil und je nach Befall gezielt bekämpft. Auf einem privaten Grundstück ist der Besitzer für die Vorbeugung zuständig! Eine Regelung findet sich hierzu in § 8 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilchenbach. Falls dieses nicht zum Erfolg führt, folgt eine Meldung an die Ordnungsbehörde. Auch für weitere Vorgehensweise der Vorbeugung steht die Ordnungsbehörde beziehungsweise die Kläranlage Ferndorftal gerne beratend zur Seite.
Tipps zur Vorbeugung
Lagerung der gelben Säcke
Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in beseitigten Verpackungen im gelben Sack oder in der Tonne locken Ratten an. Dies ist dann besonders gegeben, wenn der Müll konzentriert zum Beispiel bei Wohnanlagen, Schulen, Restaurants, öffentlichen Gebäuden aber auch in Tiefgaragen steht. Die Lagerung der gelben Säcke sollte möglichst an für Ratten schlecht erreichbaren Plätzen erfolgen (zum Beispiel in verschlossenen Räumen). Die Tonnen oder Säcke sollten erst am Tag der Abholung an die Straße gestellt beziehungsweise an einer für Ratten nicht erreichbaren Stelle aufgehängt werden.
Biotonnen und Komposter
Es wird immer wieder festgestellt, dass Ratten sich in Biotonnen und Kompostern ansiedeln. Die Ratten nagen sich von unten durch den Kunststoffboden und graben sich dann nach oben, um so an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Deshalb sollten Biotonnen und Komposter regelmäßig auf Anzeichen von Rattenbefall überprüft werden.
Komposthaufen
Komposthaufen dienen lediglich der Entsorgung von Gartenabfällen. Es ist zu vermeiden, auf den Komposthaufen unzubereitete, nicht pflanzliche Speisereste und gekochte Speisereste allgemein zu werfen. Dies führt zur Anlockung und Ansiedlung von Ratten. Auch das Verpacken in Zeitungspapier und Ähnlichem ist keine Abhilfe.
Kanalisationssystem
Essensreste dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden, da durch dieses Nahrungsangebot die Vermehrung und der Neuzulauf von Ratten begünstigt werden. An besonders gefährdeten Punkten kann der Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme angebracht sein.
Abfallplätze, wilde Deponien
Öffentliche Mülleimer sowie Glascontainer- und Papiercontainerstellplätze sollten rein gehalten und auf Sauberkeit und Abtransport der Abfälle regelmäßig kontrolliert werden, damit sie kein Anziehungspunkt für Ratten werden. Bei der Auswahl der Stellplätze sollte die Nähe zu Wasserläufen vermieden werden. Wilde Deponien sollten sofort beseitigt werden.
Müllcontainer
Soweit Müllcontainer einen Flüssigkeitsablass besitzen, sollte dieser mit einer Schraube verschlossen werden, um Ratten den Zutritt über diesen Weg zu verwehren. Die Deckel der Container sollten geschlossen gehalten werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Container sollte regelmäßig überprüft werden (zum Beispiel Gummidichtungen).
Bodendecker
Bodendecker sind sehr beliebt, werden aber von Ratten gerne als Schutz angenommen. Zusätzlich finden die Ratten oft genug Nahrung unter den Bodendeckern, wenn Speisereste in ihnen entsorgt werden. Es sollte in Risikobereichen (beispielsweise direkt am Gebäude von Lebensmittelbetrieben oder Schulen) möglichst auf Bodendecker verzichtet werden.
Fütterungsstellen an offenen Gewässern und auf Plätzen
Die Fütterung von Enten, Schwänen, Tauben und anderem Geflügel durch Privatpersonen sollte im öffentlichen Bereich unterbleiben. Es bleiben meist große Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen. Futtermittel sollten möglichst unerreichbar für Ratten aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sie sich zum Beispiel unter Hundezwingern, in Entengehegen und Hühnerställen einnisten. Der Futterplatz für Gartenvögel sollte erhöht und für Ratten nicht erreichbar sein (glattes, bestenfalls senkrecht verlaufendes Metallgestänge für Futterhäuser). Die Aufhängung von Futterknödeln oder -glocken erfolgt frei (beispielsweise unterhalb von Terrassenüberdachungen) und nicht in Bäumen oder Büschen. Der Futterplatz sollte sauber gehalten werden und keine Futterreste am Boden aufweisen.
Maßnahmen in den eigenen vier Wänden
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Haus-, Wohnungs- und Kellertüren dicht schließen und geschlossen gehalten werden können. Kellerfenster, Fensterschächte, ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sollten mit Metallgittern verschlossen und sauber gehalten werden. Defekte Lüftungssteine, Mauerwerk mit Rissen und Undichtigkeiten sollten instandgesetzt werden. Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen sollten vollständig abgedichtet werden. Um keine Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten zu bieten, sollten Gebäude (zum Beispiel Nebengebäude) und der Keller aufgeräumt sein und das Lagern von Müll in Kellerräumen vermieden werden. Sanitäre Anlagen sollten einwandfrei funktionieren, um eine Zuwanderung zum Beispiel über Abflussschächte zu vermeiden.
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln
Arzneimittel gehören in den Restmüll
In der jüngsten Vergangenheit ist erneut die Diskussion über Arzneimittel-Rückstände im Abwasser aufgeflammt. Hiermit möchten die Stadtwerke Hilchenbach, gemäß § 4 der Satzung der Stadt Hilchenbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 4. Juni 1991 in der zur Zeit geltenden Fassung, an Sie appelieren, in die öffentliche Abwasseranlage keine Medikamente und pharmazeutischen Produkte einzuleiten.
Es wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Reste von Arzneimitteln über die Restmülltonne zu entsorgen sind, weil sie dann regelmäßig in Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Insbesondere ist es kein Umweltschutz, wenn zum Beispiel kleine Glasflaschen mit Resten eines Antibiotikums im Waschbecken ausgespült werden, um diese kleinen Glasflaschen in den Glascontainer werfen zu können oder nicht benutzte Tabletten in der Toilette schlichtweg herunter gespült werden.
Die Kläranlagen sind grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, die Reste von nicht eingenommenen oder ungebrauchten Medikamenten vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Der Entsorgungsweg über das Restmüllgefäß ist daher eindeutig der richtige und umweltgerechte Entsorgungsweg.
Weitere Informationen zu den Abfallarten finden Sie hier.
Badebeckenwasser ist Abwasser
Die Stadtwerke Hilchenbach informieren - Badebeckenwasser ist Abwasser!
In den letzten Jahren ist der heimische Garten zu einer beliebten Urlaubsregion geworden. Bei sommerlichen Temperaturen lädt ein eigenes Badebecken zur Abkühlung ein. Für die Befüllung von Badebecken gibt es jedoch besondere gesetzliche Bestimmungen, welche Jedermann neben dem Badevergnügen beachten muss.
Die Befüllung der Becken darf nicht über die bei den Stadtwerken Hilchenbach angemeldeten Gartenwasserzählern erfolgen. Dieses Wasser dient ausschließlich der Garten- und Pflanzenbewässerung. Badebeckenwasser gilt per Gesetz als Abwasser, eine Entnahme über einen Gartenwasserzähler kann daher strafrechtlich geahndet werden.
Bei mobilen oder eingebauten Becken wird das Wasser zumeist mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien versetzt, die dafür sorgen sollen, dass es klar und keimfrei bleibt. Es sind Belastungen durch Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Biozide gegen Algenwachstum und ähnliche Mittel zu erwarten. Die eingesetzten Stoffe dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Diese Einsatzstoffe sind mit äußerster Sorgfalt und unter Beratung von Fachkundigen anzuwenden.
Wasser aus Bade- und Schwimmbecken sowie behandeltes Beckenwasser muss über den Schmutz- oder Mischwasserkanal entsorgt werden. Die Einleitung in einen Regeneinlauf der Straße mit Anschluss an einen Regenwasserkanal ist unzulässig. Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation aus Becken mit einem Volumen größer als 10 m³ ist die zuständige Wasserbehörde zu kontaktieren, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Abwasser im Sinne der geltenden Entwässerungssatzung ist unter anderem das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (Schmutzwasser). Auch wenn das ehemalige Leitungs-/Frischwasser, mit dem das Becken befüllt wurde, nicht aktiv chemisch behandelt wird, so ist es zum Beispiel alleine durch seinen üblichen „Bade-Gebrauch“ durch die Vermischung von Schweiß, Sonnencreme, Sand oder sonstigen Körperflüssigkeiten in seinen Eigenschaften verändert – damit ist dieses Wasser bei der Entledigung als Abwasser zu qualifizieren.
Demnach ist das Schwimmbeckenwasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen; dies beispielsweise mit Hilfe einer handelsüblichen Pumpe oder mit einem direkten Anschluss in die öffentliche Abwasseranlage über die vorhandenen Grundstücksentwässerungsanlagen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Heiner Wetz, Betriebsleiter der Stadtwerke, Telefonnummer 02733/288-173, gerne zur Verfügung.
Informationen für Bauwillige
Wichtige Mitteilung für Grundstückseigentümer/innen zur Umweltverträglichen Abwasserbeseitigung
Im Interesse einer umweltverträglichen und problemlosen Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung möchten die Stadtwerke Hilchenbach wie folgt informieren:
Ohne Rücksprache mit den Stadtwerken Hilchenbach sollte keine Abweichung von der bisher praktizierten Entwässerungsform auf den Grundstücken vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Flächen, von denen Niederschlags-, also im Wesentlichen Regenwasser, in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Somit sollten auch Veränderungen der Oberflächen und der baulichen Anlagen mit den Stadtwerken abgeklärt werden.
Die angeregte Abstimmung der vorgenannten Maßnahmen verhindert Vernässungsschäden, sowohl auf den Grundstücken, als auch an Gebäuden und steht in Einklang mit der neuesten Rechtsprechung, wonach der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, auch das gesamte Niederschlagswasser der Gemeinde zwecks Beseitigung zu überlassen und folglich auch alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten zuvor mit ihr abstimmen sollte.
Die Stadtwerke Hilchenbach möchten durch ihre Mithilfe dazu beitragen, Vernässungsschäden und hieraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Grundstückseigentümern/Nutzungsberechtigten zu vermeiden.
Sanierung der Kläranlage Ferndorftal - Video
Sehenswertes Video zur Maßnahme
Bereits 2015 leiteten die Stadtwerke die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kläranlage Ferndorftal ein. Zwei Rundbecken, vier Regenüberlaufbecken und ein Vorklärbecken wurden im sogenannten Beschichtungsverfahren saniert.
Seit Frühling 2022 sind die Nachklärbecken an der Reihe. Ausgeschrieben hatten die Stadtwerke diesmal, die Becken im Auskleidungsverfahren zu ertüchtigen. Hier werden Glasfaserkunstoffplatten an die Wände gedübelt, Fugen geschlossen und überlaminiert mit Epoxidharz. Dieses Verfahren wurde bisher besonders bei Schachtsanierungen im Kanalnetz verwendet.
Weil sich das Vorgehen in den letzten beiden Jahrzehnten auch in Hilchenbach bei Kanalsanierungsarbeiten bewährt hat, hatte sich die Betriebsleitung dazu entschlossen, die Nachklärbecken mit über 700 Quadratmetern Wand und Bodenflächen mit Glasfaserkunstoffplatten auszukleiden.
Beschäftigte der Stadtwerke haben die Arbeiten ausgeschrieben und bauüberwacht. Die Firma Aarsleff aus Siegburg erhielt im Frühling den Auftrag und hat die Sanierungsarbeiten am erste Nachklärbecken im Spätsommer 2022 vollendet. Die Arbeiten können sich im wahrsten Sinne des Wortes sehen lassen, wie der nachfolgende Video-Clip des sanierten Beckens zeigt.
Imagefilm Kläranlage-Ferndorftal
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Kläranlage Ferndorftal
Copyright: Stadt Hilchenbach