Gewerbe
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An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Hilchenbach ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem sinnvoll, auch das Kassen- und Steueramt über die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit zu unterrichten.
In unserem Download-Bereich befinden sich entsprechende Formulare zur An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes.
Benötigt werden für Anmeldung eines Hauptgewerbes:
- Aktuelles Ausweisdokument
- Führungszeugnis (Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Gegebenenfalls Nachweis der Handwerkskammer
Downloads und Infos
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Kontakt
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Saskia Kretschmer-Verhulst: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
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Kristina Richstein: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
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