Angel-Berechtigung (Breitenbach-Talsperre)
Angelberechtigung Breitenbach- und Obernautalsperre
Die Auslosung der Angelberechtigungen wird jeweils Anfang März durch den Wasserverband durchgeführt. Sie bekommen daraufhin eine schriftliche Mitteilung. Die Berechtigung wird immer für ein Jahr erteilt.
Muss ich persönlich im Bürgerbüro vorsprechen?
Nein, Sie können den Antrag schriftlich (gerne auch per Email), telefonisch oder persönlich stellen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass, falls kein Personalausweis vorhanden ist
- Ausländerinnen und Ausländer benötigen ihren Nationalpass
Welche Angaben muss ich bei einem schriftlichen Antrag machen?
- Name mit Geburtsdatum und Anschrift
- Für welche Talsperre möchten Sie die Berechtigung beantragen?
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Kontakt
-
-
Saskia Kretschmer-Verhulst: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
-
Kristina Richstein: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
-