Meldebescheinigung
Melde- und Aufenthaltsbescheinigung
Meldebescheinigungen werden unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim hiesigen Bürgerbüro ausgestellt.
Die Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes. Welche Daten die Meldebescheinigung genau enthalten soll, können die Bürgerinnen und Bürger der Meldebehörde mitteilen. Diese stellt das Dokument dann wunschgemäß aus.
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, in Ihrem Namen eine Meldebescheinigung zu beantragen. In diesem Fall sollte der Bevollmächtigte Ihren Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen.
Sollte die Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenstelle benötigt werden, ist sie gebührenfrei. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen Nachweis der Rentenstelle mit.
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 9 Euro
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Kontakt
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Saskia Kretschmer-Verhulst: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
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Kristina Richstein: Detailseite
- Telefon: 02733 288-134 oder -135
- Fax: 02733 288-288
- Raum: 018
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