Trinkwasser
Die Stadtwerke Hilchenbach beziehen das gesamte Trinkwasser (etwa 650.000 cbm pro Jahr) nach Aufbereitung aus der Breitenbachtalsperre durch den Wasserverband Siegen-Wittgenstein. Ab Übergabe des Trinkwassers in das Hilchenbacher Netz erfolgt dort die Verteilung in alle Hilchenbacher Stadtteile.
Bis auf wenige Ausnahmen (Einzelversorgungen im städtischen Außenbereich) sind alle Grundstücke in Hilchenbach an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Um die insgesamt etwa 4.600 Abnahmestellen, also Haushalte, in Hilchenbach mit Trinkwasser versorgen zu können, betreiben die Stadtwerke insgesamt acht Hochbehälter mit einem Speichervolumen von 5.620 cbm, fünf Pumpwerke und 158 km Leitungsnetz.
Formulare - Satzungen
- Antrag zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 172 kB)
- Antrag zur Veränderung eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 144 kB)
- Antrag zum Entfernen eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 82 kB)
- Antrag auf Ausleihung eines Standrohres zur Entnahme von Wasser aus der städtischen Trinkwasserleitung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 305 kB)
- Antrag zur Überprüfung des Wasserzählers: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 8 kB)
- Satzung über die Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Hilchenbach vom 25.02.2000: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 266 kB)
- Satzung über die Wassergebühren der Stadt Hilchenbach: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 84 kB)
Wasserhärte – Wasserqualität
Wasserzähler-Ablesung
Online-Erfassungsportal nutzen
Die Eingabe über das Internet ist die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Übermittlung des Zählerstands. Hierdurch entfällt das Versenden der Ablesekarten, und das hilft, Ressourcen einzusparen!
Das Online-Portal www.ablesen.de/hilchenbach ist für die Eingabe der Zählerstände ab Freitag, 6. November, freigeschaltet.
Alle Kundinnen und Kunden, die ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten Anfang November eine Nachricht mit der Aufforderung, den Zählerstand über das Internetportal einzugeben. Alle Bürgerinnen und Bürger, die den Online-Service nicht nutzen, bekommen ab Dienstag, 17. November, wie gewohnt die Ablesekarte per Post zugeschickt.
Die Zählerstände müssen spätestens bis Freitag, 11. Dezember, online übermittelt oder die ausgefüllte Ablesekarte bis zu diesem Termin zurückgesendet werden. Liegt bis zum Stichtag kein Zählerstand vor, wird der Verbrauch geschätzt. Die Stadtwerke Hilchenbach bitten daher darum, die Abgabefrist einzuhalten.
Wichtige Hinweise zur Ablesung
Die städtischen Wasserzähler haben eine fünfstellige Anzeige ohne Kommastellen. Der abgelesene Zählerstand wird wie im Vorjahr auf den 31. Dezember hochgerechnet. Der Verbrauch wird ausgehend von dem hochgerechneten Zählerstand aus dem Vorjahr ermittelt.
Hausverkauf, Eigentümerwechsel
Dazu empfehlen wir, den entsprechenden Zählerstand zum Datum des Eigentumsübergangs zu dokumentieren und bei den Stadtwerken anzumelden. Zusätzlich müssen den Stadtwerken im allseitigen Einvernehmen die neue Eigentümerin/ der neue Eigentümer bekanntgegeben werden, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten.
Wichtige Informationen
Sicherung von Trinkwasseranschlüssen und Wasserzählern in leerstehenden Gebäuden
Während der Wintermonate weisen die Stadtwerke Hilchenbach darauf hin, dass Trinkwasserleitungen und Wasserzähler in leerstehenden Gebäuden vor Frost geschützt werden sollten. Allen Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern wird dringend empfohlen, darauf zu achten, dass die Türen und Fenster geschlossen sind und die Gebäude frostfrei gehalten werden.
Dazu sollten die Heizungsanlagen eingeschaltet bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Wasserleitungen und Wasserzähler in den Gebäuden einfrieren, beim Auftauen bersten und somit erhebliche Schäden durch Überflutungen der Gebäude entstehen können.
„Helfen Sie bitte mit, diese Schäden und auch die Kosten, die zu Lasten der Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gehen und beseitigt werden müssen, zu vermeiden. Befolgen Sie bitte diese Ratschläge“, erklärt Betriebsleiter Heiner Wetz.
Wasser auf Friedhöfen wird abgestellt
Bei Frost oder winterlichen Temperaturen wird das Wasser auf unseren städtischen Friedhöfen abgestellt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Grabpflege zu beachten.
Informationen für Bauwillige
Sie benötigen für eine Baumaßnahme Informationen über den Verlauf unserer Trinkwasser- und Entwässerungsleitungen? Dann melden Sie sich gerne:
Bitte informieren Sie sich über die verlegten Kabel- und Leitungswege, bevor Sie mit Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück beginnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass nichts beschädigt wird und es zu keiner Unterbrechung in der Wasserversorgung kommt.
- Antrag zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 172 kB)
- Antrag zur Veränderung eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 144 kB)
- Antrag zum Entfernen eines Trinkwasseranschlusses: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 82 kB)
Standrohrausleihe
Sie können sich bei uns gerne ein Standrohr ausleihen. Vor Herausgabe des Gerätes ist eine Kaution in Höhe von 300 Euro zu zahlen.
Bitte füllen Sie den untenstehenden Antrag aus und lassen Sie uns das Dokument zukommen: