Urkunden Beglaubigung

Beglaubigung Urkunden

Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

Die Bürgerbüros beglaubigen Kopien in zwei Fällen:

  • Das Original stammt von einer Behörde.
  • Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.

Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.

Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/ Heiratsurkunden/ Lebenspartnerschaftsurkunden/ Sterbeurkunden/ Abschriften des Geburtenregisters/ Abschriften des Sterberegisters/ Abschriften des Eheregisters/ Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters etc.). Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Rechtsgrundlage(n)