Neues Ordnungsbehördengesetz in Nordrhein-Westfalen
Das neue Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW), welches zum 1. Juli in Kraft getreten ist, stärkt von nun an, noch mehr die Arbeit der Ordnungsbehörde.
Mit der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der örtlichen
Ordnungsbehörden an mehreren Stellen modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst. Ein Beispiel dafür, ist die Identitätsfeststellung. Hierzu gehört unter anderem die Abfrage von Personalien sowie die Aufforderung zur Vorlage eines Ausweisdokuments. Soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist, können die Bediensteten der Ordnungsbehörde künftig die Identität einer Person direkt über das OBG NRW und nicht wie in den früheren Jahren über das Polizeigesetz NRW feststellen.
„Das Ziel unserer Ordnungsbehörde ist es, Gefahren schnell und rechtssicher abwehren zu können. Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen dafür eine verlässliche Grundlage“, so Marco Helmer städtischer Mitarbeiter der Ordnungsbehörde Hilchenbach.