Gerichtsurteil gegen die Stadtwerke
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der Berufung des Landes NRW gefolgt. Entgegen des vorhergehenden Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht die Methode des Landes zur Schätzung und damit Berechnung der Jahresschmutzwassermenge zur Festsetzung der Abwasserabgabe für geeignet angesehen.
Die Stadtwerke der Stadt Hilchenbach sind überrascht und enttäuscht über das Urteil, da zuvor das Verwaltungsgericht in mehreren Urteilen zu ihren Gunsten entschieden hatte. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist eine ungünstige Nachricht für die Hilchenbacher Bevölkerung. Dazu ist festzustellen, dass die Stadtwerke die vom Land NRW jährlich geforderten Zahlungen der Abwasserabgabe vollständig geleistet haben. Daher führt das Urteil nicht zu einer Gebührenerhöhung. Ein Urteil zu Gunsten der Stadt Hilchenbach hätte allerdings eine beachtliche Rückzahlung an die Stadtwerke im Bereich Abwasserentsorgung und damit eine Entlastung der Gebührenzahlenden mit sich gebracht.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Hilchenbach die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und durch die beauftragte Anwaltskanzlei umfassend prüfen lassen. Da das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, ist im Sinne der Gebührenzahlenden wesentlicher Bestandteil der juristischen Prüfung eine Empfehlung, ob die Stadt Hilchenbach gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen sollte.
Zur Vollständigkeit zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 24. Juni 2015, welches zu Gunsten der Stadtwerke entschieden hatte. „Durch die seinerzeitige Klage haben wir somit erreicht, dass die jährlich festgesetzte Jahresschmutzwassermenge aufgehoben wurde. Durch die daraufhin zu ermittelnde Jahresschmutzwassermenge gab es im Vergleich zur bis dahin festgeschriebenen Jahresschmutzwassermenge für die Jahre 2014 bis 2024 insgesamt eine Einsparung von rund 400.000,00 Euro. Diese ist den Abwassergebührenzahlenden seinerzeit zu Gute gekommen“, betont Betriebsleiter Heiner Wetz.