Bürgerbüro: Digitaler Personalausweis
Der PIN-Rücksetzdienst für den elektronischen Personalausweis ist unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de wieder verfügbar. Hierüber können Nutzerinnen und Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne dafür die kommunalen Bürgerämter aufsuchen zu müssen. Anfang 2024 hatte das Bundesinnenministerium diesen Dienst aus Kostengründen eingestellt. Die Wiedereinführung des PIN-Rücksetzdienstes hat auch Bedeutung für den Start der digitalen Brieftasche (kurz: „EUDI-Wallet“) am 02.01.2027. Wollen Bürgerinnen und Bürger die Wallet nutzen, müssen sie ihre Online-Ausweis-PIN kennen, um ihre Ausweisdaten in die App zu übertragen.
PIN-Rücksetzdienst für Online-Ausweis wieder verfügbar
Wer die Online-Funktion seines Personalausweises nutzen will, aber seine Sicherheitsnummer, die sogenannte PIN, vergessen hat, kann nun wieder über den PIN-Rücksetzungsbrief online eine neue anzufordern. Der Brief kann mithilfe der physischen Ausweiskarte online mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode bestellt werden. Er wird mit dem Post-Ident-Verfahren zugestellt. Der Postzusteller prüft bei der Übergabe, ob der Empfänger der Ausweisinhaber ist.
Die Bundesregierung hatte den Dienst erstmals im Februar 2022 eingeführt. Er wurde nach Einschätzung des beauftragten Dienstleisters, der Bundesdruckerei, deutlich stärker genutzt als erwartet. Zum 1. Februar 2024 stellte die Bundesregierung den Dienst trotzdem wieder ein und begründete das mit den hohen Kosten. Wer seine PIN vergessen hatte oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren wollte, musste sich seitdem persönlich an das Bürgeramt wenden und einen Vor-Ort-Termin buchen. Über eine Wiederaufnahme des Dienstes beziehungsweise eine Übergangslösung wurde seither diskutiert.
Neben der Tatsache, dass diese Anwendung Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) und damit den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen generell erleichtert, bedeutet die Rückkehr des PIN-Rücksetzungsbriefs für Kommunen auch eine Entlastung der Bürgerämter. Gerade bei stark ausgelasteten Bürgerämtern kann die digitale Möglichkeit der Antragstellung dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Denn da die PIN wieder ohne persönlichen Behördentermin zurückgesetzt werden kann, können entsprechende Vorsprachen und Terminbuchungen entfallen.
Die Bundesregierung will die Nutzung des elektronischen Personalausweises auch vor dem Hintergrund der Einführung der digitalen Brieftasche „d-you“ („EUDI-Wallet“) zum 2. Januar 2027 erleichtern. Die neue Wallet lässt sich nur mit einem Online-Ausweis aktivieren und nutzen.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat alle Informationen und Erläuterungen zum Rücksetzungs- und Aktivierungsdienst auf der Webseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de zur Verfügung gestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen)