Spezielle Dienststellen anderer Behörden im Rathaus

Zentrale Service-Angebote anderer Behörden

Neben den Angeboten der Stadtverwaltung Hilchenbach bietet das Rathaus auch Anlaufstellen anderer Behörden. Durch diese Unterbringung ermöglicht die Stadt Hilchenbach, dass den Menschen wichtige Dienstleistungen wohnortnah, gut erreichbar und an zentraler Stellen angeboten werden. Dabei hat die Stadtverwaltung allerdings keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten, die daher von denen des Rathauses leider abweichen.

Beachten Sie daher bei den folgenden Informationen besonders die Sprechzeiten und informieren Sie sich bei Bedarf auf den jeweiligen Websites:

Polizei (im Rathaus)

Telefon der Dienststelle in Kreuztal 02732/9090
Sprechzeiten der Polizeibezirksdienststelle Hilchenbach im Rathaus:

  • nach telefonischer Terminvereinbarung, Telefon 02733 128274
    Internet: Bezirksdienste der Polizeiwache Kreuztal

Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein (Zusammenschluss der Agentur für Arbeit Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein)

Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein Zusammenschluss der Agentur für Arbeit Siegen und des Kreises Siegen Wittgenstein. Es ist für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) im Rahmen der Grundsicherung zuständig.

Das Jobcenter hat auch einen Standort im Hilchenbacher Rathaus, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu erreichen sind.

  • Diese Dienststelle ist montags, dienstags, donnerstags und freitags täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet und darüber hinaus nach Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten für Vorsprachen im Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein am Standort in Hilchenbach im Überblick:

  • Fragen zur Arbeitsvermittlung und Weiterbildung: 
    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Fragen in Geld- und Mietangelegenheiten: 
    montags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Soziale Beratungsstellen des Kreises Siegen-Wittgenstein: Sozialpsychatrischer Dienst und regionaler Sozialdienst

Ein Fachdienst des Kreises Siegen-Wittgenstein bietet seine Beratungen bürgernah im Rathaus an: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDI)  

Allerdings sind die Ansprechpartner/innen für das Aufgabengebiet nur während folgender Sprechstunden dort zu erreichen.

Sprechzeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPDI)
Rathaus, Markt 13, Zimmer 105, Telefon 02733/288-220

  • Mittwochs von 8:30 bis 10:00 Uhr und
  • donnerstags von 14:30 bis 16:00 Uhr

Schiedsstelle

Schiedsangelegenheiten 

Die gesetzliche Grundlage für das Schiedsamtswesen ist in der Schiedsamtsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Schiedsstellen entlasten die Zivilgerichte, insbesondere das Amtsgericht, dadurch, dass sie im Gespräch mit den Betroffenen versuchen eine außergerichtliche Lösung für Probleme zu finden.

Die Schiedsleute für Hilchenbach: Ute Stahl-Hein und Rainer Jung

Die Schiedsstelle für Hilchenbach wird bei ihrer für die Stadt wichtigen Tätigkeit unterstützt durch die Stadtverwaltung.

Am 16. Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Hilchenbach Folgendes zur Besetzung beschlossen:

Ute Stahl-Hein wird für die Amtszeit von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 mit den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch und Müsen gewählt. Die Hilchenbacherin, die am Schüttelberg 41 wohnt, übernimmt dieses Amt erstmalig.

Rainer Jung wird für eine Amtszeit von 5 Jahren als Schiedsperson für den Hilchenbacher Schiedsamtsbezirk 2 mit den Stadtteilen Grund, Hadem, Helberhausen, Hilchenbach, Lützel, Oberndorf, Oechelhausen, Ruckersfeld und Vormwald gewählt. Rainer Jung, wohnhaft Alte Landstraße 60 in Allenbach, ist bereits seit Februar 2016 als Schiedsmann in Hilchenbach tätig.

Die Schiedsstelle verfügt über ein Büro im Rathaus, Markt 13, in Hilchenbach. Allerdings gibt es dort keine regelmäßigen Sprechzeiten.


Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder schriftlich an Ute Stahl-Hein, Telefon 02733/7181, oder Rainer Jung, Telefon 02733/610370 wenden.

Die Schiedsstelle ist ein unabhängiges Hilfsangebot und sollte als solches verstanden werden. Der Rat der Stadt wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Fast erwartungsgemäß stellen Nachbarschaftsstreitigkeiten die überwiegende Zahl der Fälle.

Motto der Schiedsstelle: Sie haben Streit? Wir helfen Ihnen!

Das Schiedsamt dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung und jeder, auch Minderjährige, können dieses Angebot zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten in Anspruch nehmen.

Bürgerliche Streitigkeiten können sein: Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichten von Zäunen, Beschneidung von Bäumen, Einwirkung von Immissionen, Verletzung der Ehre, Geldforderungen aus Verträgen, Mieten, Schadensansprüche.

Genutzt werden kann das Schiedsamt auch bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

Schiedspersonen haben keine Entscheidungsgewalt wie Richter, sondern sie versuchen streitende Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, die das Interesse beider Seiten berücksichtigt, zu bewegen. Die Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts.

Für dieses Amt werden Schiedspersonen nach besonderen Fähigkeiten ausgewählt. Sie müssen über einen hohen Sachverstand und eine ausgeprägte Lebenserfahrung verfügen. Außerdem werden sie ständig weitergebildet und unterliegen kontinuierlichen Qualitätskontrollen. Häufig verfügen Schiedspersonen über eine zusätzliche Mediatoren-Ausbildung. Dadurch sind sie befähigt, durch eine mediative Gesprächsführung mit den Parteien den eigentlichen, ursächlichen Grund des Streites zu erarbeiten, um damit den Konflikt über das beiderseitige Verständnis beilegen zu können.

Die Schlichtungsverhandlungen sind mündlich und nicht öffentlich. Jede Partei kann einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand zur Schlichtungsverhandlung mitbringen. Die Kosten liegen bei etwa 40 bis 60 Euro, je nach Gebühr und Auslagenaufwand. Bürgerinnen und Bürger, die in eine Auseinandersetzung verwickelt sind, deren Schlichtung zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehören, sollten sich vertrauensvoll an diese wenden.

Schiedspersonen haben dabei das Ziel, dass Menschen wieder aufeinander zugehen. Daher ist das Schiedsamt zwar keine leichte Aufgabe, aber dann mit viel Freude verbunden, wenn sich zwei vorher zerstrittene Parteien nach der Schiedsverhandlung die Hände geben!

Weitere Informationen:


31.07.2017