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Resolutionen in der 10. Wahlperiode (2014 bis 2020)

Resolution zur Unterzeichnung des Städteappells von ICAN zum Verbot von Atomwaffen (26. Juni 2019)

Resolution zur Unterzeichnung des Städteappells von ICAN zum Verbot von Atomwaffen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 26. Juni 2019 folgende Resolution an die Bundesregierung beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach unterstützt folgenden deutschlandweiten Städteappell und reiht sich neben unter anderem Berlin, Köln, Schwerin, Kiel, München, Düsseldorf, Potsdam und Tübingen ein:

„Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen.

Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“

Resolution zur geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Nordrhein-Westfalen (3. April 2019)

Resolution zur geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes von Nordrhein-Westfalen (NRW):

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 3. April 2019 folgende Resolution an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen auf:

1. Auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und - beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.

2. Auf die geplante Änderung in § 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU-Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten.

Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (5. Dezember 2018 und 4. Dezember 2019)

Resolution zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), gerichtet an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 4. Dezember 2019 einstimmig folgende Resolution an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen:

Der Rat bekräftigt erneut seine Position vom 5. Dezember 2018 für eine komplette Abschaffung der Anliegerbeiträge nach § 8 Kommunales Abgabengesetz (KAG), da nur diese Maßnahme eine wirksame Lösung ist, Bürgerinnen und Bürger vor einer existen-ziell bedrohlichen finanziellen Situation durch Anliegerbeiträge zu schützen.

Zwischenzeitlich ist seit der letzten Resolution des Rates zur Abschaffung der KAG-Beiträge vom 5. Dezember 2018 ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von FDP und CDU im Land veröffentlich worden. Die hier enthaltenen Eckpunkte verhindern eine existenzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger aus unserer Sicht nicht und sehen eine Beibehaltung des § 8 KAG vor.

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 5. Dezember 2018 einstimmig folgende Resolution an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert eine schnellstmögliche Abschaffung des § 8 KAG, mit der Bedingung, dass die Finanzierung über eine geordnete zweckgebundene Zuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt, welche den Flächenansatz berücksichtigt und den bisherigen Anteil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer abdeckt.

Die finanzielle Belastung der einzelnen Anliegerin und des einzelnen Anliegers für die Sanierung der öffentlichen Straßeninfrastruktur ist oftmals existenzgefährdend. Die oft betroffene ältere Generation kann, falls erforderlich, nur in den wenigsten Fällen noch mit einer Kreditzusage rechnen. Das eigene Einkommen beziehungsweise die Rücklagen reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Zusatzbelastung zu tragen.

Die Politik beklagt allgemein in Deutschland die geringe Quote der Eigenheimbesitzer/innen beziehungsweise -eigentümer/innen. Andererseits werden in Nordrhein-Westfalen eben diese Eigentümer/innen für die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur sehr stark und mit steigender Tendenz belastet und in Anspruch genommen. Stärker als je zuvor kann das heute bei nicht wenigen Anliegerinnen und Anliegern, sehr oft eben bei Rentnerinnen und Rentnern sowie jungen Familien, an die Substanz gehen.

Gerade bei uns im Iändlichen Raum wirken sich die Kosten der Sanierung, die Struktur und die eingetretene Preisentwicklung besonders drastisch aus. Der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur, wobei die Beiträge zur erstmaligen Erschließung und grundstücksbezogenen Anschlussgebühren unberührt bleiben, sollte allgemeine Aufgabe des Staates sein.

Der Rat der Stadt Hilchenbach schließt sich daher dem vorliegenden Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU NRW an. Wir bitten Sie als Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, das vorgenannte Anliegen zu unterstutzen und damit das Leben und geschützte Eigentum im ländlichen Raum unseres Landes NRW zu stärken.

Resolution zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (27. April 2016)

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 27. April 2016  folgende Resolution

an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,

den Bundesminister für Wirtschaft und Energie,

die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur,

den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,

den Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen,

die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtages Nordrhein-Westfalen,

die heimischen Bundes- und Landtagsabgeordneten, die heimischen Mitglieder der Landesregierung,

die Mitglieder des Regionalrates bei der Bezirksregierung Arnsberg,

den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein

beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach spricht sich dafür aus, dass die im Referentenentwurf enthaltenen und/oder nicht enthaltenen Maßnahmen der sogenannten Ortsumgehungskette Kreuztal - Frankenberg im einzelnen

B 508n OU Kreuztal-Ferndorf

B 508n OU Hilchenbach

B 62 OU Hilchenbach/Grund bis Kronprinzeneiche

B 62 OU Erndtebrück mit OU Schameder

B 508n Schameder bis Frankenberg

in der endgültigen Fassung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) als Projekte des „vordringlichen Bedarfs“ zugeordnet werden.

Resolution zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung in 2016 (10. Februar 2016)

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am 10. Februar 2016 folgende Resolution beschlossen:

Der Rat der Stadt Hilchenbach spricht sich entschieden gegen die geplante Regelung der Verteilung der Mittel aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2016 aus.

Aus Sicht des Stadtrates stellt die vorgesehene Regelung eine massive Benachteiligung jener - überwiegend kreisangehöriger - Kommunen dar, die ihre Aufnahmequote an asylbegehrenden Flüchtlingen erfüllt beziehungsweise übererfüllt haben.

Der beabsichtigte Verteilmodus ist mehr als kritisch anzusehen. Die Pauschalerstattung pro Flüchtling und Jahr beträgt nunmehr grundsätzlich 10.000 Euro.

Die Verteilung der Mittel soll in 2016 aber nicht bezogen auf die tatsächlich aufgenommenen Flüchtlinge, sondern auf der Grundlage des bisher verwendeten einwohner- und flächenbezogenen Schlüssels erfolgen. Dies kann aber in logischer Konsequenz nur dann zu einer ausgewogenen Mittelverteilung führen, wenn auch die Flüchtlinge analog dieses Schlüssels gleichmäßig verteilt worden wären beziehungsweise werden. Dies ist bekanntermaßen nicht der Fall. So gibt es große Städte, die nur rund 60 % ihrer Aufnahmequote erfüllen, wohingegen die kreisangehörigen Kommunen nahezu durchgängig die 100%-Marke übertreffen.

Die vorgesehene Verteilung führt somit zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung; Kommunen mit einer verhältnismäßig geringen Aufnahmequote profitieren, solche mit einer hohen Aufnahmequote verlieren. Erstere bekommen Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen, die es dort gar nicht gibt!

Hinzu kommt erschwerend, dass die Kommunen, in denen Erstaufnahmeeinrichtungen betrieben werden, die dort untergebrachten Flüchtlinge als zugewiesen angerechnet bekommen, hierfür eine 100%ige Kostenerstattung des Landes erhalten und zusätzlich die Pauschalzuweisungen nach dem oben genannten Schlüssel, obwohl sie gar keine Flüchtlinge in eigenen Unterkünften unterbringen und ihnen demnach hierfür auch keine Kosten entstehen.

Bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 führt die vorgesehene Mittelverteilung für die Stadt Hilchenbach zu einer Landeserstattung nach dem FlüAG in Höhe von 1,948 Millionen Euro. Dem stehen aber eben nicht 195 aufgenommene Flüchtlinge entgegen, sondern 311 (Stand: 1. Januar 2016). Somit werden allein der Stadt Hilchenbach fast 1 Millionen Euro an Landeserstattungen vorenthalten. Hinzu kommen die Flüchtlinge, die im Laufe des Jahres 2016 aufgenommen werden, für die es nach den derzeitigen Verteilmodalitäten auch keine Spitzabrechnung geben wird.

Sollte an dieser Form und Berechnung der Mittelverteilung festgehalten werden, wird der Rat der Stadt Hilchenbach den Bürgermeister beauftragen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden hiergegen Klage einzureichen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution an die Landesregierung NRW zu senden.

Eine Durchschrift erhalten die Landtagsabgeordneten des Kreises Siegen-Wittgenstein.

20.12.2018