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Johann-und-Anna-Reuter-Gedächtnisstiftung

Start und Anlass der Stiftung (Information vom 16. Januar 2002)

Herr Prof. Dr. Dieter Reuter aus Altenholz bedenkt seine Heimatstadt Hilchenbach mit einer nach seinen Eltern Johann und Anna Reuter benannten Gedächtnisstiftung in Höhe von 306.775 EURO.

Die Erträge ermöglichen, dem Zweck der Stiftung entsprechende Unterstützungen an hilfsbedürftige Personen mit Wohnsitz in Hilchenbach, insbesondere an hilfsbedürftige Kinder und alte Menschen, vorzunehmen.

Verwendung der Zinseinkünfte

Zur Erhaltung der Substanz des Stiftungsvermögens ist aus den Erträgen in der steuerrechtlich zulässigen Höhe ein Rücklage zu bilden. Außerdem sind die Aufwendungen für die Pflege des Grabes von Johann und Anna Reuter in Hilchenbach abzuziehen. Die darüber hinausgehenden jährlichen Zinseinkünfte werden vom Verwaltungsrat der Stiftung, der aus den Mitgliedern des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales und Frauenfragen besteht, vergeben. Aufgrund der Satzungsvorgaben wird das Geld unter anderem für folgende mildtätige Zwecke verwendet:

  • Unterstützung von bedürftigen Personen, die unverschuldet Gesundheits- oder Sachschäden erlitten haben und einen Ausgleich durch vorrangig verpflichtete Leistungsträger nicht oder nicht ausreichend erhalten,
  • Finanzierung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligen Familien oder für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen für zusätzliche Betreuungsmaßnahmen, 
  • Integrationsmaßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche, die nicht oder nicht vollständig von Sozialleistungsträgern gefördert werden,
  • Betreuungsmaßnahmen für alte und behinderte Menschen, die den Leistungsrahmen der Pflegeversicherung oder anderer Leistungsgesetze übersteigen,
  • Finanzierung des persönlichen Bedarfes von bedürftigen Einzelpersonen und Familien, der nicht ausreichend durch Dritte gedeckt werden kann.

Ergänzende Verwendung der Zinseinkünfte

Gemäß Ratsbeschluss vom 29. November 2006 wurde die Zweckbestimmung der Stiftung in Abstimmung mit dem Stiftungsgeber erweitert. Soweit nach Erfüllung des zuvor genannten Zweckes noch ausschüttungsfähige Mittel zur Verfügung stehen, können weitere gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, und zwar die Förderung

  • der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe,
  • der Erziehung und Bildung,
  • der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten etc. durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Antragsverfahren

Anträge und Anregungen zur Verwendung der Erlöse aus dem Stiftungsvermögen sind an die Stadt Hilchenbach zu richten. Das Antragsformular steht als Download zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Rat und die Bevölkerung der Stadt Hilchenbach danken Herrn Prof. Dr. Reuter, der am 17. März 2016 verstorben ist,  auch an dieser Stelle herzlich für die Einrichtung der Johann-und-Anna-Reuter-Stiftung, die sicherlich zur Erweiterung der sozialen Infrastruktur in unserer Stadt beiträgt und im Einzelfall eine große Hilfe für bedürftige Mitmenschen ist.