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Resolutionen in der 8. Wahlperiode (2004 - 2009)
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Resolution zur Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl (25. März 2009)
Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen. Begründung:
Das Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18. Februar 2009 das Vorhaben der Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuziehen und am 7. Juni 2009 mit der Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig erklärt. Da der neu gewählte Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei das viereinhalb monatige Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten als Verstoß gegen die Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Michael Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz insoweit als „mit demokratischen Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“.
Daraufhin nannte Innenminister Wolf in einer Presseerklärung den 30. August 2009 als neuen Termin für die Kommunalwahl. Dieser Termin liegt vier Wochen vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 und zwei Wochen nach den Schulferien. Aus Sicht einer Kommune wie Hilchenbach bringt der geplante Wahltermin erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen mit sich. So würden die Wählerinnen und Wähler am 7. Juni, am 30. August und am 27. September innerhalb von drei Monaten für drei Wahlen an die Urnen gerufen. Zentrale Argumente der Landesregierung für die Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Europawahl waren die Bündelung von Wahlen, die Reduzierung von Kosten und die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Diese Ziele werden durch die nun beabsichtigte getrennte Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl erkennbar nicht erreicht. Derartig viele und kurz hintereinander liegende Wahltermine könnten etliche Wahlberechtigte von einer Wahlbeteiligung abhalten und so negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung haben. Zudem bleibt den ehrenamtlich politisch Aktiven mit zwei Wochen nach Ende der Sommerferien in NRW wenig Möglichkeit, in angemessenem Umfang für sich und ihre politischen Positionen zu werben. Der Stadtverwaltung von Hilchenbach wird es sehr schwer fallen, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in so kurzer Abfolge wieder zu aktivieren. Für die Stadt Hilchenbach ist die Durchführung der Kommunalwahl an einem separaten Termin mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Angesichts der immer weiter eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten in unserer Stadt ist diese überflüssige Ausgabe den Bürgerinnen und Bürgern schwer vermittelbar, zumal diese Kosten leicht zu vermeiden wären. So haben bei einer Umfrage des Siegerlandkuriers auf die Frage „Sollten Kommunal- und Bundestagswahl zusammen gelegt werden?“ 82% der Teilnehmer der Antwort zugestimmt: „Ja, alles andere wäre Geldverschwendung.“
Das Ziel, Kommunalwahlen und Europawahlen auf einem verfassungsgemäßen Weg ab 2014 zusammenzuführen, kann durch eine Verkürzung der nächsten Wahlperiode um drei Monate erreicht werden, indem eine solche Verkürzung vor dem Beginn der nächsten Wahlperiode vom Gesetzgeber beschlossen wird. Aus vorgenannten Gründen kann es nur eine sinnvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein gemeinsamer Termin für die Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am 27. September 2009.
Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die Landesregierung auf, im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung, einer Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzlich entstehender Kosten diesen Wahltermin für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.
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Resolution zum Erhalt der Postdienstleistungen vor Ort (26. November 2008)
Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die Deutsche Post AG auf:
1. ihrer Pflicht nachzukommen, ein flächendeckendes Netz für die postalische Versorgung der Hilchenbacher Bürger lückenlos zu unterhalten.
2. mit der Deutschen Postbank AG in Verhandlung zu treten, um das Angebot von Finanzdienstleistungen in der zukünftigen Partnerfiliale zu sichern.
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Resolution zum Kinderbildungsgesetz - KiBiZ -
(19. September 2007)1. Der Rat der Stadt Hilchenbach lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf zu dem von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplanten Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) ab und fordert das Landesparlament auf, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden sowie den freien Trägern der Jugendhilfe, den Elternverbänden, Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie mit den kommunalen Landschaftsverbänden einen besseren Gesetzentwurf zu entwickeln, der den Ansprüchen an eine moderne Elementarerziehung genügt.
2. Der Rat der Stadt Hilchenbach hält gleichzeitig eine weitere deutliche Verstärkung der finanziellen Anstrengungen der Landesregierung für unerlässlich. Ziel ist es, gleichermaßen zur Verbesserung des qualitativen Angebotes die Beitragsfreiheit des Regelangebotes Kindergarten und Halbtagsbetreuung zu erreichen, ebenso die kostenfreie Fahrt zum Kindergarten. Dies bedeutet, dass eine faire Kostenteilung zwischen Bund, Land, Kreis und den Kommunen erzielt werden muss.
3. Der Rat der Stadt Hilchenbach erkennt die Leistungen der Familien als gesamtgesellschaftlich hochbedeutenden Beitrag an und würdigt die Erziehungsarbeit in den Familien und sieht darin deren finanzielle Förderung begründet.
4. Der Rat der Stadt Hilchenbach tritt für eine kindgerechte, werteorientierte, kreative Kindererziehung ein, in der die bestmögliche Entfaltung der Begabung und Persönlichkeit der Kinder gefördert und Gemeinschaft praktiziert wird.
5. Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert die Landesregierung NRW auf, in Verhandlungen die Beitragsfreiheit für die Inanspruchnahme des Regelangebotes Kindergarten / Kinderbetreuung im neuen Kinderbildungsgesetz vorzusehen.
6. Der Rat der Stadt Hilchenbach sieht es für unbedingt notwendig an, dass im Kinderbildungsgesetz die Interessen und Anregungen der Erzieher / Erzieherinnen Berücksichtigung finden.
Die Resolution des Rates wurde am 24.09.2007 an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Rüttgers, übermittelt. Sowohl die Präsidentin des Landtages NRW als auch der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein haben eine Durchschrift erhalten.
Mit Schreiben vom 01.10.2007 teilt das Büro der Präsidentin des Landtages unter anderem Folgendes mit: "Ihre Unterlagen wurden als Zuschrift 14/117 an die Mitglieder des Landtags verteilt. Damit stehen sie den zuständigen Abgeordneten für die Beratungen über den Gesetzentwurf Kinderbildungsgesetz (Kibiz), Drucksache 14/4410, zur Verfügung."
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Resolution zur Unterstützung der Bewältigung des Sturmschadens durch den Orkan "Kyrill" (28. März 2007)
Zur Unterstützung der Bewältigung des Sturmschadens durch den Orkan "Kyrill" hat der Rat der Stadt Hilchenbach eine Resolution beschlossen. Darin fordert er die Landesregierung auf
1. mit zusätzlichen Mitteln des Landes dringende Maßnahmen zur Existenzsicherung der Betriebe und zur Wiederherstellung der Waldinfrastruktur für den Fremdenverkehr zu ermöglichen,
2. ein Maßnahmenpaket "Verkehr" für die stark von Orkanschäden direkt betroffenen Verbindungen und die im deutlich zunehmenden Lkw-Verkehr absehbar in Mitleidenschaft gezogenen Straßen und Wege aufzulegen,
3. ein Maßnahmenpaket "Wirtschaftsförderung" für den Handlungsbedarf im Freizeit- und Tourismusbereich unverzüglich gemeinsam mit der Region zu entwickeln und mit Landesmitteln auszustatten,
4. die Forstreform für mindestens zwei Jahre auszusetzen.
Die Resolution hat Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab an den Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers und zur Information an die heimischen Landtagsabgeordneten, den Landrat und das Forstamt Hilchenbach gesandt.
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Resolution für Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und Kinder (22. März 2006)
Rat und Verwaltung der Stadt Hilchenbach fordern die Landesregierung auf, die Kürzungsvorschläge zu den Personalkosten an Träger von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen im Etat 2006 zu überdenken und zurück zu nehmen.
Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, auch zukünftig ausreichende Finanzmittel für bedarfsgerechte und flächendeckende Angebote von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und Kinder zur Verfügung zu stellen und die Personalkostenbezuschussung mindestens im derzeitigen Umfang abzusichern.
Nachrichtlich: Vorab hatte Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab schon in einem persönlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten von NRW gegen Kürzungspläne im sozialen bereich, unter anderem bei Frauenhäusern protestiert.
Weitere Information:
Persönliches Schreiben an den Ministerpräsidenten von NRW
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Resolution für eine bessere Einstufung der Rothaarbahn (25. Januar 2006)
Zur negativen Einstufung der Rothaarbahn bei der Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW hat der Rat der Stadt Hilchenbach folgende Resolution beschlossen:
Der Rat der Stadt Hilchenbach beauftragt den Bürgermeister, sich mit Blick auf den am 9. Februar 2006 tagenden Regionalrat mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die nachteilige Einstufung der Rothaarbahn im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP) mit dem Ziel einer verbesserten Einstufung überprüft und nach Möglichkeit korrigiert wird.
Nachrichtlich: Die Resolution hat Wirkung gezeigt. Der Regionalrat hat sich für eine bestmögliche Einstufung der Rothaarbahn im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP) ausgesprochen; diese Ansicht wird auch vom Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein unterstützt.
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Resolution für den Erhalt der Grundschulbezirke
(25. Januar 2006)Zur Abschaffung der Grundschulbezirke durch die Landerregierung hat der Rat der Stadt Hilchenbach folgende Resolution beschlossen:
Der Rat der Stadt Hilchenbach fordert den Bürgermeister auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Festlegung der Grundschulbezirke auch in Zukunft den Gemeinden obliegt. Der Rat der Stadt Hilchenbach stellt klar, dass die Stadt nicht bereit ist, die durch die Aufhebung der Grundschulbezirke entstehenden Mehrkosten zu tragen.
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Resolution für den Erhalt der eigenen Geschäftsführung des Kredenbacher Krankenhauses (24. November 2004)
Der Rat der Stadt Hilchenbach geht mit dem Rat der Stadt Kreuztal einig in der Beurteilung der Situation, als er feststellt , dass die Existenz des Ev. Krankenhauses Kredenbach gesichert ist. (Nachrichtlich: Vgl. Resolution für den Erhalt vom 28. Februar 2001).
Diese Feststellung wird im wesentlichen getragen durch die bekanntermaßen ausgezeichnete fachärztliche Ausstattung dieses Krankenhauses und die erst vor Kurzem erfolgte Genehmigung des regionalen Strukturkonzeptes durch die Landesregierung.
Der Rat der Stadt Hilchenbach will sich zwar nicht in die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsführung der Diakonie Südwestfalen einmischen, er will sich insbesondere einer Beurteilung des betriebswirtschaftlichen Hintergrundes der Entscheidung enthalten.
Es wird vielmehr festgestellt, dass bei der Beurteilung des guten Rufs des Ev. Krankenhauses Kredenbach auch die Person des jetzigen Geschäftsführers einen nicht unerheblichen Anteil zum positiven Ergebnis beigetragen hat.
Unabhängig von der jedenfalls zur Zeit festgestellten Bestandssicherung des Hauses wird die beabsichtigte Aufhebung einer eigenständigen Geschäftsführung aus verschiedenen Gründen als dem guten Ruf des Krankenhauses abträglich angesehen. Auch wenn die Geschäftsführung der Diakonie erklärt, dass es sich um "keine personenbezogene Entscheidung" handele, geht es gleichwohl im Ergebnis um eine deutlich negativ wirkende Entscheidung gegenüber einer Person, die sich in hohem Maße für das Krankenhaus eingesetzt und über die fachliche Leistung hinaus gerade durch die Pflege intensiver Kontakte dafür gesorgt hat, dass dieses Haus nicht nur hohes Ansehen genießt, sondern auch Spenden und Fördergelder in nennenswertem Umfang erhalten hat.
Der Rat der Stadt Hilchenbach bittet aus den dargelegten Gründen darum, die beabsichtigte Auflösung der eigenständigen Geschäftsleitung des Ev. Krankenhauses Kredenbach zu überdenken, weil eine solche Maßnahme die bekannten Anstrengungen und Leistungen hier vor Ort konterkarieren würde.