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Verkauf von städtischen Immobilien
Hilchenbach fördert Ansiedlung junger Familien
Die Eigenheimzulage ist weggefallen und die Mehrwertsteuer wurde erhöht. Häufig genannte Gründe, warum sich in vielen Regionen immer weniger Menschen entschließen können, neu zu bauen. Dies gilt auch in Hilchenbach.
Grund genug für Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab etwas gegen diesen Trend zu tun. Seit 2007 gewährt die Stadt Hilchenbach beim Kauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden einen Bonus, ein sogenanntes Baugeld.
Der Verwaltungschef hat bei diesem vom Hauptausschuss unterstützten Angebot aber nicht nur die Zahl der Neubauten im Blick. Auch der demografische Wandel mit einer zurückgehenden und älter werdenden Bevölkerung haben den Bürgermeister angeregt, ein erstes Zeichen zu geben, dass die Stadtverwaltung aktiv gegensteuern will. In den Genuss des Preisnachlasses können nämlich nur Familien mit Kindern kommen. Hans-Peter Hasenstab zum Baugeld, dass man also auch Baukindergeld nennen könnte: "Mit der finanziellen Förderung der Ansiedlung von Familien gehen wir neue Wege. Wir wollen erreichen, dass das attraktive Wohnumfeld mit viel Natur und das gut ausgebaute Freizeitangebot in unserer Stadt von mehr Menschen genutzt wird, die auch in Hilchenbach wohnen."
Preisnachlass für Familien
Dabei kann die finanziell nicht gerade auf Rosen gebetete Stadt nicht aus dem vollen Schöpfen, wie Hans-Peter Hasenstab eingesteht: "Sicherlich kann unser Preisnachlass nicht die Eigenheimzulage ersetzen. Aber besonders für kinderreiche Familien können wir so zur Finanzierung eines Neubauprojektes schon einen beachtenswerten Beitrag leisten."
Konkret gewährt die Stadt Hilchenbach einen Preisnachlass in Höhe von 1.500 Euro pro Kind beim Kauf eines städtischen Grundstücks. Diesen Bonus erhalten Bauwillige unabhängig von einer Altersgrenze für jedes Familienmitglied, für das sie zum Zeitpunkt des Erwerbs kindergeldberechtigt ist. Anhand der standesamtlichen Unterlagen, zum Beispiel durch Vorlage der Geburtsurkunde, ist die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Baugeldes einfach nachzuweisen.
Das Baugeld können die Bauwilligen direkt vom Kaufpreis abziehen, so dass sich die Förderung sofort positiv auf die Finanzierung des Bauprojektes auswirkt, obwohl eine Bebauungsverpflichtung erst innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertragsabschluss besteht.
Sollte innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigkeit des Wohnhauses, eine Veräußerung des Grundstücks erfolgen, ist das erhaltene Baugeld an die Stadt Hilchenbach zurück zu zahlen.