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Abfallentsorgungsgebühren
Kleinere Abfalltonnen: Müllvermeidung und Mülltrennung zahlen sich weiterhin aus!
Das Entsorgungsverhalten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bestimmt seit 2007 mehr als bisher die Höhe der Gebühren, denn in Hilchenbach wird die Abfallbeseitigung seit dem noch gerechter abgerechnet. Der Grundsatz gilt mehr denn je: Wer mehr Abfall verursacht, soll auch mehr für die Beseitigung bezahlen, zum Vorteil der umweltbewussten Bürgerinnen und Bürger.
Konkret: Insgesamt konnte die jährliche Grundgebühr je Einwohner (oder Einwohnergleichwert) gegenüber 2006, als sie noch 17,10 Euro betragen hat, mehrfach gesenkt werden. Erst für das Jahr 2011 war dann wieder eine Erhöhung auf insgesamt 13 Euro erforderlich. 2015 erfolgte dann eine Anhebung auf 16 Euro. Dieser Betrag liegt allerdings immer noch unter dem von 2006. Großer Vorteil dieser relativ niedrigen Grundgebühr: Die Haushalte haben immer mehr Einfluss auf die von Ihnen zu leistenden Zahlungen. Über die Anzahl der Leerungen können Sie die Höhe Ihrer Gebühr weitgehend selbst steuern. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Abfälle vorschriftsmäßig zu trennen und die Möglichkeiten der kostenlosen Entsorgung von Wertstoffen wie Glas, Papier, Verpackungen und so weiter zu nutzen. Neben der Umwelt kann dadurch auch der eigene Geldbeutel entlastet werden. Außerdem bietet die Stadt Hilchenbach seit 2015 kleinere 120 Liter-Tonnen an, wodurch die Haushalte Gebühren sparen können.
Die aktuelle Höhe ergibt sich aus der 2. Satzung vom 30. November 2021 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilchenbach vom 27. November 2014 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Satzung im Wortlaut finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilchenbach.
Die Benutzungsgebühr setzt sich dabei aus einer Grundgebühr und einer Abfuhrgebühr zusammen.
Die Benutzungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2022
a) Grundgebühr jährlich je Einwohner/Einwohnergleichwert
- bei Restmüll (graue Tonne) 13,00 Euro (zuvor 10 Euro)
- bei Bioabfall (braune Tonne) 7,00 Euro (zuvor 6 Euro)
b) Abfuhrgebühr je Entleerung
von Restmüllgefäßen mit einem Inhalt von
- 120 Liter - 5,70 Euro
- 240 Liter - 11,40 Euro
- 1.100 Liter - 52,00 Euro
von Bioabfallgefäßen mit einem Inhalt von
- 120 Liter - 3,70 Euro
- 240 Liter - 7,40 Euro
- 770 Liter - 23,70 Euro
Auf die Abfuhrgebühr (Entleerungen) werden vom Beginn des Erhebungszeitraumes an angemessene Vorausleistungen erhoben. Die Vorausleistungen eines jeden Jahres werden anhand der durchschnittlichen Entleerungen des Vorjahres festgesetzt.
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden im Rahmen des Grundbesitzabgabenbescheides erhoben. Gebührenpflichtige sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.
Befreiung von der Grundgebühr (Abfallentsorgung)
Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, deren überwiegender Aufenthaltsort sich aber nicht in Hilchenbach befindet, können auf Antrag gegen Vorlage entsprechender Nachweise (zum Beispiel Studienbescheinigungen, Meldebescheinigungen des 1. Wohnsitzes) von der Grundgebühr befreit werden. Bereits früher gestellte Anträge sind unter Vorlage entsprechender Nachweise jährlich zu erneuern. Im Falle der Befreiung der zu entrichtenden Grundgebühr erhalten Sie eine Gutschrift, die im Bescheid unter "Manuell errechneter Wert" mit einem "Minusbetrag" ausgewiesen ist.