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Kommunale Wärmeplanung: Häufig gestellte Fragen
Start der Kommunalen Wärmeplanung
Die Stadt Hilchenbach hat im August dieses Jahres mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt nachhaltig, klimafreundlich und bezahlbar zu gestalten. Für die Begleitung und Umsetzung dieses Vorhabens wurden die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) und das spezialisierte Dienstleistungsunternehmen con|energy consult GmbH beauftragt.
Das Projekt wird bis Juni 2026 laufen und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren und zukunftsfähigen Energieversorgung der Stadt Hilchenbach.
Frequently asked Questions (FAQs)
Kommunale Wärmeplanung
- Welches Ziel hat die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
In der kommunalen Wärmeplanung beschreiben wir als Stadt Hilchenbach unsere Strategie zur Umstellung der Wärmeerzeugung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger bis zum Jahr 2045. Mit dieser Planung erhalten u. a. Bürger:innen und Unternehmen einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen bzw. Prozesswärme erzeugen können.
- Was ist das zentrale Ergebnis einer KWP?
Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümer:innen, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eignet.
- Wie läuft die KWP ab?
Die KWP besteht im Wesentlichen aus sechs Schritten:
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In der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung im ganzen Gebiet der Kommune erfasst und kartiert.
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In der Potenzialanalyse werden Quellen für die Erzeugung von Erneuerbarer Wärme bzw. Abwärme erfasst und verortet.
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Auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenariorahmen entwickelt sowie Zielszenarien für die Entwicklung der Wärmeerzeugung in Hilchenbach bis zum Jahr 2045 simuliert.
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Die Ergebnisse der Simulation werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Stadt Hilchenbach (z. B. Bürger:innen, Stadtwerke & Netzgesellschaft, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen etc.) in moderierten Prozessen (sogenannte „Akteursbeteiligung“ sowie „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
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Anschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt.
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Zum Schluss wird der kommunalen Wärmeplan finalisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet.
- Bis wann muss die KWP nach den gesetzlichen Vorgaben fertiggestellt sein?
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. In Hilchenbach hätten wir also bis Mitte 2028 Zeit die KWP zu erstellen. Wir wollen Ihnen als Bürger:innen und Unternehmen aber so schnell wie möglich Planungssicherheit verschaffen. Darum haben wir vor bis Juni 2026 die KWP für Hilchenbach abzuschließen.
- Bis wann wird die KWP der Stadt Hilchenbach fertiggestellt sein?
Die Kommunale Wärmeplanung unserer Stadt befindet sich derzeit im Stadium der Bestandsanalyse. Die Fertigstellung der gesamten Wärmeplanung ist bis Juni 2026 vorgesehen.
- Wer ist für die KWP in der Stadt Hilchenbach zuständig?
Wir als Stadt Hilchenbach sind für die kommunale Wärmeplanung zuständig. Bei der Durchführung werden wir von der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) und der con|energy consult GmbH unterstützt. Sie haben langjährige Erfahrung im Energiemarkt und der Energieberatung und sind Vorreiter bei der Erstellung von Wärmeplanungen.
- Welches Gebiet umfasst die KWP?
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Stadtgebiet. Innerhalb dieses Gebietes fließen alle Gebäude mit in die Analyse ein, die eine beliebige Art von Wärmeversorgung besitzen.
- Wie werden Bürger:innen in die Planungsschritte eingebunden und informiert?
Unsere Bürger:innen werden grundsätzlich über alle Kanäle der Stadt Hilchenbach und auf unserer Webseite über den aktuellen Stand unserer Wärmeplanung informiert. Je nach Maßnahmen und Planung können Bürger:innen auch in andere Teile des Prozesses integriert werden. Zum Beispiel in die Erstellung von Quartierskonzepten.
- Welche Vorteile habe ich als Privatperson?
Die kommunale Wärmeplanung bietet insbesondere Privatpersonen Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft. Bürger:innen können sich auf den entstandenen Wärmekarten ein Bild davon machen, welche Heizungsarten sich am besten in welchen Gebieten eignen. Wichtig ist, dass daraus keine Pflichten hervorgehen.
- Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber ein Wärmenetz planen und, je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen, bauen. Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird.
- Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der KWP?
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten.
- Wie hängen das GEG und die KWP zusammen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die so genannte 65-Prozent Regel fest. Sie besagt, dass alle neuen Heizungen mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeplanung (WP) schafft planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung dieser 65-Prozent Regel.
- Was folgt nach dem Wärmeplan?
Nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete eingehend durch potenzielle Netzbetreiber geprüft. Dies geschieht in sogenannten Machbarkeitsstudien und nimmt auch noch etwas Zeit in Anspruch.
Wärmeversorgung
- Muss ich meine Heizung tauschen?
Eine funktionierende Heizung muss nicht getauscht werden. Ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Energieträgern verboten. Das GEG wird ab dem 01.07.2026 bei uns in Hilchenbach gelten. Wer danach seine:ihre Heizung tauscht, muss die 65-Prozent-Regel einhalten. Diese Regelung schützt Sie vor stark steigenden Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren. Außerdem gilt laut § 72 GEG folgendes:
- Fossile Heizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sind verboten
- Fossile Heizungen, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (Beispiel: Einbau 1995 à Tausch 2025)
- Welche Heizung muss ich nehmen?
In Neubauten müssen Eigentümer:innen ab dem 01.01.2024 bei Einbau einer neuen Heizung die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bereits erfüllen. Für alle anderen Eigentümer:innen gilt die Pflicht erst beim Tausch der alten Heizung ab dem 01.07.2026. Bestehende Heizungen (Öl- oder Gasheizungen) dürfen bis zum 31.12.2044 weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden, wenn sie vor weniger als 30 Jahren eingebaut wurden. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden mindestens 30 % (in einigen Fällen sogar bis zu 70 %) der Kosten für einen Heizungstausch erstattet.
- Ich bin Mieterin oder Mieter – was gilt für meine Heizung?
Verantwortlich für den Heizungswechsel sind die Eigentümer:innen.
- Müssen alle Häuser saniert werden?
Nein, nicht alle. Es ergibt jedoch in den meisten Fällen Sinn, um den Wärmeverbrauch zu senken. Bestandsgebäude, die zu alt sind oder einen zu hohen Wärmeverlust haben sollten in der Regel saniert werden. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit einem Energieberater.
- Was kostet ein Anschluss an ein Wärmenetz?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich jetzt noch nicht zuverlässig sagen. Bei Netzen mit einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien wird der Anschluss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aber mit mindestens 30 % gefördert.
Gesetzliche Vorgaben zu Energieträgern in Heizungen
- Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen lassen, auch wenn sie noch funktioniert?
Nein, eine funktionierende Heizungsanlage muss nicht ausgetauscht werden. Die bereits vorher gültigen GEG-Vorgaben bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, greifen allerdings weiterhin (§ 72 GEG: Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen > hier zum Nachlesen).
- Welche Vorgaben gelten, wenn eine Gas- oder Ölheizung (irreparabel) defekt ist?
Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls das nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings erfüllt werden, z. B. durch einen Fernwärmeanschluss. Für Gasetagenheizungen kann eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz kann die Dauer der Übergangsfrist beeinflussen.
- Welche Vorgaben und Fristen gelten beim Einbau einer neuen Heizung?
Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand gilt das GEG ab dem 30.06.2026. Sogenannte "Gebietsausweisungen", die eine vorgezogene Gültigkeit des GEG auslösen würden, sind in Hilchenbach nicht vorgesehen.
- Gibt es Zuschüsse für den Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energieträger?
Ja, der Einbau wird durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und bis zu maximal 70 Prozent bezuschusst, einkommensunabhängig erhält man mindestens 30 Prozent. Bis 2028 gibt es zudem den "Klima-Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent, der in den Folgejahren immer geringer wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
- FAQ-Seite zum Gebäudeenergiegesetz des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Übersichtsseite der KfW zur Heizungsförderung
- Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung (auch Gasetagenheizung) einbauen?
Der Einbau einer Gasheizung ist nicht verboten. Heizungen mit fossilen Energieträgern dürfen ab dem 01.01.2024 allerdings nur noch eingebaut werden, wenn man sich vorher einer verpflichtenden Beratung unterzogen hat. Dies dient zur Aufklärung und zum Schutz der Bürger:innen, um vor steigenden Kosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu warnen und Alternativen aufzuzeigen.
