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Friedhöfe in der Stadt Hilchenbach


Friedhöfe und Grabarten in Hilchenbach

Im Stadtgebiet gibt es derzeit 12 Friedhöfe in städtischer Trägerschaft. Davon werden elf direkt von der Stadt Hilchenbach verwaltet.

Ein Friedhof wird von der Firma RuheForst GmbH betrieben und bietet Urnenbeisetzungen in der natürlichen Umgebung eines Hilchenbacher Waldgebietes an.

Auf den traditionellen elf städtischen Friedhöfen werden verschiedene Bestattungsarten angeboten:

Erdbestattungen

  • Reihengrab
  • anonymes Erdgrab
  • Wiesengrab
  • Kindergrab
  • Wahlgrab
  • Wiesenwahlgrab

Urnenbestattungen

  • Urneneinzelgrab
  • anonymes Urnengrab
  • Urnenwahlgrab
  • Urnenwiesengrab
  • Urnenparkbestattung

Zusätzlich gibt es ein Aschestreufeld auf dem Friedhof im Stadtteil Dahlbruch.

Nicht jede Bestattungsform ist auf jedem Friedhof verfügbar, da Platz und Nachfrage variieren. Eine detaillierte Übersicht biete der Leitfaden für das Bestattungswesen der Stadt Hilchenbach.

Anschriften der Friedhöfe in 57271 Hilchenbach:

  • Friedhof Allenbach: Siegener Straße 23
  • Friedhof Dahlbruch: Schillerstraße 20
  • Friedhof Grund: Ginsburgstraße (neben Hausnummer 3)
  • Friedhof Helberhausen: Ferndorfstraße 149
  • Friedhof Hilchenbach: Im Langen Feld 17
  • "Alter Friedhof" Hilchenbach: Jung-Stilling-Allee
  • Friedhof Lützel: Kronprinzenstraße (neben Hausnummer 14)
  • Friedhof Müsen: An der Höh 14
  • Friedhof Oechelhausen: Dreisbachstraße (neben Hausnummer 14)
  • Friedhof Ruckersfeld: Am Elme
  • Friedhof Vormwald: Vormwalder Straße 43a

Trauerfeiern, Friedhofskapellen und Aufbahrungsräume

Für die Abhaltung von Trauerfeiern bietet die Stadt Hilchenbach auf ihren Friedhöfen Kapellen an. Diese stehen in den Stadtteilen Allenbach, Dahlbruch, Helberhausen, Hilchenbach, Müsen und Vormwald zur Verfügung.  In den Orten Grund, Lützel, Oechelhausen und Ruckersfeld werden stattdessen die Dorfgemeinschaftshäuser genutzt.

Gebühren

Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie für die Überlassung und Herrichtung einer Grabstätte erheben wir Gebühren gemäß der Friedhofssatzung. Diese entnehmen Sie bitte der Broschüre oder der am Seitenrand hinterlegten Gesamtübersicht.

Mäharbeiten und Grabpflege

Ab Anfang April beginnen die regelmäßigen Mäharbeiten auf unseren Friedhöfen. Damit die Rasenflächen von Wiesen-, Urnenwiesen- und anonymen Gräbern gut mit Maschinen gepflegt werden können, sollen dort keine Gegenstände wie Blumen, Gestecke oder Lampen auf dem Rasen oder den flach liegenden Grabsteinen abgelegt werden. Solche Gegenstände können sonst entfernt und entsorgt werden, wenn sie die Pflege behindern.

Im Herbst und Winter ist das Ablegen von Grabschmuck wieder erlaubt, da dann in der Regel nicht mehr gemäht wird.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis und Mithilfe.

Überprüfung der Grabmale

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Hilchenbach sind alle Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale dauerhaft standsicher zu halten. Dies ist erforderlich, da die Anlagen zu viel besuchten Stätten des Gedenkens gehören, so dass umstürzende Grabsteine aufgrund ihres Gewichts Menschen gefährden können.

Die Stadt Hilchenbach überprüft deshalb einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine. Werden Mängel festgestellt, erhalten die Nutzungsberechtigten eine schriftliche Aufforderung, den Grabstein innerhalb einer festgesetzten Frist wieder zu befestigen.

Friedhofsbroschüre als Leitfaden für Bestattungswesen

Die Stadt Hilchenbach stellt eine Friedhofsbroschüre mit dem Titel „Leitfaden für Bestattungen in Hilchenbach“ zur Verfügung.

Darin finden sich ausführliche Informationen zu:

  • Grabarten
  • Grabgestaltung
  • Gebühren
  • allgemeinen Themen rund um Bestattungen

Die Friedhofsbroschüre steht Ihnen rechts in der Randspalte unter Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung oder kann im Rathaus eingesehen und mitgenommen werden.

Vorzeitige Einebnung von Grabstätten

Wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um ein Grab zu kümmern, kann vor Ablauf der Ruhezeit eine vorzeitige Einebnung beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen 35,00 Euro pro Jahr der verbleibenden Ruhezeit.

Die Grabstätte darf bis zum Ablauf der Totenruhe nicht erneut belegt werden. Den Angehörigen bleibt bis dahin weiterhin eine Anlaufstelle erhalten.

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Punkt „Dokumente“.

Befahren der Friedhöfe mit PKW

Grundsätzlich ist das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge der Stadtverwaltung sowie von Gewerbetreibenden wie Bestattern, Steinmetzen und Gärtnereien.

In besonderen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese ist beim Besuch des Friedhofs gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen und gilt ausschließlich für befestigte Wege.

Das Befahren von Grünflächen zwischen den Grabfeldern ist nicht gestattet, da es dort zu Schäden kommen kann.

Mitarbeitende der Stadtverwaltung sind berechtigt, die Genehmigung zu kontrollieren und unberechtigt auf dem Friedhof befindliche Fahrzeuge des Friedhofes zu verweisen.

Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung dieser Regelung, um die notwendige Ruhe für alle Besucher zu gewährleisten

Ein Muster zum stellen eines Antrages finden Sie ebenfalls unter dem Punkt „Dokumente“.

Zahlen zum Bestattungswesen

In der Regel werden jährlich etwa 130 bis 160 Verstorbene auf unseren Friedhöfen bestattet.

Dokumente


Weitere Informationen: